23.03.2010 - 17 Entsorgung von Mähgut und Strauchschnitt in der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Friese informiert, dass der Bauausschuss nach einem Vor-Ort-Termin zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Stelle weiter erhalten bleibt und die Wohnungsverwaltungen in Bad Kleinen die Möglichkeit erhalten, dort ihren Grünschnitt zu entsorgen. Sie sind bereit, sich an den Kosten zu beteiligen, auch an den späteren Entsorgungskosten. Er plädiert dafür, dieser Vorlage zuzustimmen. Die konkrete Ausarbeitung der Verträge sowohl mit den Eigentümern der Deponie als auch zwischen dem Amt und den 3 Entsorgern sollte geregelt werden.

 

Frau Rathsack sieht es nur als eine Notlösung an und möchte wissen, ob diesbezüglich mit der Umweltbehörde gesprochen wurde, was mit den Silosickersäften passieren wird, die jetzt zwar gesammelt werden, aber dann irgend wann entsorgt werden müssen.

 

Herr Friese gibt dazu die Antwort, dass bei dem Vor-Ort-Termin der Eigentümer die Auskunft erteilt hat, dass die Abflüsse funktionieren und dass der Teil, in den abgeflossen wird, in Ordnung sei.

 

Für Frau Rathsack sind diese Fragen nicht richtig geklärt. Sie würde lieber für das gleiche Geld eine richtige Entsorgung vornehmen lassen. Weiter möchte sie wissen, ob es möglich ist, den Grünschnitt einer besseren Verwertung zukommen zu lassen? Sie schlägt vor, in den Beschlussvorschlag einzuarbeiten, dass es sich hierbei um eine Notlösung handelt und eine Befristung für ein Jahr vorzunehmen. Nach anderen Lösungen sollte gesucht werden.

 

Herr Heidrich informiert über Erkundigungen seinerseits dazu, den Grünschnitt in der Biogasanlage Losten zu entsorgen. Von der Biologie her wäre dies laut Aussage von Herrn Glöde (BM Gemeinde Hohen Viecheln) machbar. Er schlägt vor, mit dem Gut Losten innerhalb dieses Jahres Gespräche zu führen, um eine andere Verwertungsmöglichkeit zu finden.

 

Herr Kreher erklärt dazu, dass er in nächster Zeit mit Herrn Neteler von der Tierzucht Losten ein Gespräch zu diesem Zweck führen wird. Man sollte sich ebenfalls mit Grünland Bobitz in Verbindung setzen, um Möglichkeiten der Entsorgung zu klären. Auch der Bauer Volk hat eine Biogasanlage beantragt. Er schlägt vor, dass Jahr zu nutzen, um eine dauerhafte und sinnvolle Lösung zu finden.

 

Frau Rathsack hält es für wichtig, aus dem Beschlussvorschlag das Geld völlig rauszulassen. Auch wird eine Gebührensatz notwendig.

 

Herr Friese erklärt, dass der Bauausschuss mit der Befristung für ein Jahr einverstanden wäre. Der Bauausschuss wird sich weiter damit befassen. Er bittet jedoch um eine Präzisierung der Vorschläge bzw. Wünsche.

 

Über den Änderungsantrag „für 1 Jahr angemietet“ wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis über den Änderungsantrag: einstimmig

 

Der Bürgermeister ruft den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung auf.

 

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Beschluss

Beschluss:

Auf Grund der Empfehlung des Bauausschusses wird zur Entsorgung von Grünschnitt das Silo der Familie Schuldt/Hoppenrade durch die Gemeinde Bad Kleinen für 1 Jahr angemietet. Durch den Bauhof ist zu prüfen, wie die Annahme von Grünschnitt am Wochenende und zu welchem Obolus umgesetzt werden kann. Die Öffnungszeiten für die Grünschnittannahme sollte während der Vegetationsperiode von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr sein.

Mit der Wohnungsgesellschaft Bad Kleinen und der Wohnungsgenossenschaft Bad Kleinen sind Abstimmungen und anteilige Kosten für die spätere Entsorgung des Silos zu klären, sollten diese Institutionen das Silo ebenfalls nutzen.

 

Der Bauausschuss wird sich weiter damit befassen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               15

davon besetzte Mandate:                                                      15

davon Anwesende:                                                                14

Ja- Stimmen:                                                                         14

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

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Anlagen zur Vorlage