23.03.2010 - 25 Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatz...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister informiert darüber, dass der Hauptausschuss gemeinsam mit dem Finanzausschuss diesem Haushalt mit Änderungen zugestimmt hat. Über diese Änderungen muss heute noch abgestimmt werden, da das Gremium erst getagt hat, nach dem die Sitzungsunterlagen für diese Sitzung verschickt waren.

 

Da der Vorsitzende des Finanzausschusses an der letzen Ausschusssitzung nicht teilnehmen konnte, gibt die Kämmerin, Frau Kupsch, ausführliche Erläuterungen zum vorliegenden doppischen Haushaltsplan und Informiert über die im Ausschuss vorgenommenen Änderungen.

 

Die Änderungen sind:

Erträge aus Grundstücksverkäufen                                      Erhöhung  um   50.000,00 €

Einzahlungen aus Zuwendungen f. Bau Mensa                    Minderung um 162.000,00 €

Auszahlung für Neubau Mensa                                             Minderung um 240.000,00 €

Einzahlung aus Zuwendungen für Uferzone                         Minderung um 170.700,00 €

Auszahlung für Bauvorhaben Uferzone                                Minderung um 264.000,00 €

Der Kassenkredit wird auf 400.000,00 € festgesetzt.

Es wird eine 10%ige Haushaltssperre festgelegt.

 

Es finden Wortmeldungen statt.

 

Der Bürgermeister ruft zur Abstimmung auf.

 

Abstimmung über die vorgenommenen Änderungen: einstimmig bestätigt

 

Danach erfolgt die Abstimmung über den geänderten Haushalt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt aufgrund des § 47  Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               15

davon besetzte Mandate:                                                      15

davon Anwesende:                                                                14

Ja- Stimmen:                                                                         14

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -