23.03.2010 - 13 Ergänzung zum Aufkaufbeschluss - VO/GV08/2009-3...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Bürgermeister erklärt, dass es konkret darum geht, ob Mittel im Haushalt mit eingeplant werden für einen möglichen Kauf durch die Gemeinde.

 

Frau Rathsack sieht es dringend als notwendig an, dieses Mühlengelände in das Eigentum der Gemeinde zu bringen. Sie sieht Möglichkeiten einer Refinanzierung, durch verpachtete Flächen für Funkanlagen und Mieteinnahmen. Sie plädiert dafür, ein kleines Risiko einzugehen und das Mühlengelände in Gemeindeeigentum zu bringen.

 

Herr Wölm sieht es ebenso.

 

Herr Stein möchte, dass in der Beschlussvorlage die finanziellen Auswirkungen gestrichen werden, denn die Vorlage ist bereits 2009 erstellt worden.

 

Herr Kreher erklärt, dass es nicht um den Antrag geht, sondern darum, dass dieser Betrag in den Haushalt eingestellt wird.

 

Herr Friese bittet darum, dass dieses präzise formuliert wird: Die genannte Summe wird in den Haushalt eingestellt.

 

Dieses bestätigt Herr Kreher.

 

Herr Heidrich bezieht sich auf die Kostenaufstellung, die vom damaligen Bauausschussvorsitzenden erstellt wurde. Diese Aufstellung ist 1 Jahr alt, man sollte sich nochmals damit beschäftigen.

 

Frau Rathsack informiert dazu, dass dieses Beratungsgegenstand des Entwicklungsausschusses war. Sie hat sich dahingehend schon interessiert. Sicherungsmaßnahmen sind laut Aussage der Bauamtsleiterin nicht nötig. Es geht jedoch um haushaltsrelevante Dinge, wie Abschreibungen. Frau Rathsack hat sich im Amt ausführlich dazu kundig gemacht, dies sollten auch andere tun.

 

Herr Friese spricht sich gegen den Ankauf durch die Gemeinde aus, da er die Meinung vertritt, dass die Gemeinde die ihr übertragenen Aufgaben, als Gemeinde Daseinsvorsorge  für die Bevölkerung zu leisten und für die Entwicklung des Ortes mit dem jetzigen Haushalt nicht erfüllen kann. Es müssen erhebliche Abstriche gemacht werden. In dieser Situation die Summe für den Erwerb des Geländes auszugeben, hält er für falsch. Der viel wichtigere Grund ist aber, dass damit Belastungen auf die Gemeinde zukommen, die ihr aus der Eigentümerschaft des Silos und des Mühlengeländes erwachsen.

In der gemeinsamen Sitzung des Hauptausschusses und des Finanzausschusses hat er um die Mitteilung gebeten, welche Belastungen auf die Gemeinde zukommen, wenn sie Eigentümerin wird. Diese Aussage liegt ihm noch nicht vor. Er möchte, dass das gesamte Projekt Entwicklung Mühlengelände in private Hände und private Verantwortung gegeben wird.

 

Der Bürgermeister ruft zur Abstimmung auf. Die SPD-Fraktion beantragt eine namentliche Abstimmung.

 

Frau Dr. Stibbe             Enthaltung

Herr Stein                      Ablehnung

Frau Borchert               Ablehnung

Herr Friese                    Ablehnung

Herr Wunrau                 Ablehnung

Frau Gruß                     Ablehnung

Frau Riedel                   Enthaltung

Herr Böhnke                  Enthaltung

Frau Rathsack              Zustimmung

Herr Kinne                     Zustimmung

Herr Wölm                    Zustimmung

Herr Gericke                 Befangenheit

Herr Heidrich                 Ablehnung

Herr Kreher                   Zustimmung

 

Reduzieren

Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt den Aufkauf der Flurstücke 271/3,286 285/1, 284/1,291 und 294/2, Flur 1 in der Gemarkung Bad Kleinen zu einem Kaufpreis von

150.000,00 € von der VK Mühlen AG mit Sitz in Hamburg.

Die Kosten für die notarielle Durchführung des Vertrages sowie der Grunderwerbssteuer werden durch die Aktiengesellschaft gezahlt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               15

davon besetzte Mandate:                                                      15

davon Anwesende:                                                                14

Ja- Stimmen:                                                                         4

Nein- Stimmen:                                                                     6

Stimmenthaltungen:                                                              3

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          1 (Herr Gericke)

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.