23.03.2010 - 11 Gründung einer Tourismusgesellschaft Bad Kleine...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Di., 23.03.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Waltraud Gross
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kreher übergibt nach kurzen Erläuterungen
das Wort an den Leitenden Verwaltungsbeamten, Herrn Rohde.
Herr
Rohde erklärt, dass es laut Kommunalverfassung vorgeschrieben ist, eine
Abwägung der Rechtsformen zwischen privatrechtlichem Betrieb und Eigenbetrieb
durchzuführen. Diese Abwägung liegt vor und ist nachvollziehbar in den
Darlegungen. Bei der GmbH ist im Gesellschaftervertrag klar dargelegt, wie der
Einfluss der Gemeinde bleibt. Herr Pätzmann hat den Gesellschaftervertrag
geprüft, aus seiner Sicht gibt es dazu keine Probleme mehr.
Herr Rohde beantwortet Fragen der Anwesenden.
Herr Gericke nimmt wegen Befangenheit nicht an
der Diskussion teil.
Herr Wunrau bezieht sich auf die Anlage
„Betr.: Tourismus-Gesellschaft Bad Kleinen (TGB“), in der er
zitiert wird und stellt dazu folgende Fragen:
- Wer hat den Bericht vom
18.02.2010 verfasst?
- Welche von ihm geäußerten
Fragen, auf die in dieser Aussage Bezug genommen wird, sollen welche
Absichten bzw. Vermutungen suggerieren? Herr Wunrau bittet um Aufklärung,
ansonsten betrachtet er diese Aussage als Unterstellung, die maßgeblich
die Diskussion und die Abstimmung zu diesem Antrag beeinflussen.
Herr Kreher informiert, dass er diese Anlage
verfasst hat.
Herr Friese beantragt ein Wortprotokoll.
Wortprotokoll:
Der Bürgermeister erklärt folgendes:
„Zunächst
hatte ich einen Privatvertrag mit der Profil-GmbH, die mich beraten hat auf
Grund des Auftrages, den ich von der Gemeindevertretung bekommen hatte, dass
wir eine Kurverwaltung bilden wollten. Das habe ich den Gemeindevertretern
damals auch so dargelegt. Es ist dann mehrmals hier beraten worden und dann
sagte die Gemeindevertretung von sich aus, dass dieser Vertrag mit der
Profil-GmbH kein Privatvertrag mit dem Bürgermeister sein kann, sondern es
wurde beschlossen, einstimmig von der damaligen Gemeindevertretung, dass wir
den Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Profil GmbH als Gemeinde Bad Kleinen
schließen bis zum 31. Dezember 2009. Es ist also nicht so und das suggerieren
die Anfragen, dass es sozusagen auf mein Verlangen hin mit der Profil-GmbH,
sondern die Anträge kamen aus der Gemeindevertretung heraus. Zum Beispiel von
Herrn Stein, zum Beispiel hatte auch Herr Heidrich damals gesagt, wir sollten
das in eine ordentliche Form bringen. Es wurde sogar damals gesagt, dass das
Geld, was ich erst ausgegeben hatte, mir zurück erstattet werden solle. Und
dann habe ich gesagt, das habe ich privat verantwortet, das möchte ich nicht,
dass mir das zurückerstattet wird. Das war damals die Ausgangslage und in
sofern suggerierten immer wieder diese Anfragen, als wenn ich der Auftraggeber
gewesen wäre. Der Auftraggeber war eindeutig die Gemeinde Bad Kleinen und wenn
dann in diesen Anfragen gesagt wurde, wie bewertet der Auftraggeber die Arbeit
der Profil-GmbH, ja wer kann das anders bewerten, als die Gemeindevertretung.
Ich kann doch nicht bewerten, wenn die Gemeindevertretung den Auftrag an die
Profil-GmbH gegeben hat. Das war es, was ich hiermit meinte, dass das etwas
suggeriert, ich solle das bewerten. Ich kann das nicht bewerten, das ist
letzten Endes zum Schluss die Bewertung der Gemeindevertretung. Das war es, was
nach meiner Meinung diese Fragen (ich habe sie nun heute nicht mitgebracht).
Aber diese Fragen suggerierten, nun Bürgermeister, du hast das in Auftrag
gegeben, nun bewerte das. Ich kann es nicht bewerten, weil das die Bewertung
von der Gemeindevertretung ist.“
Herr Wunrau: „Ich will dazu nur kommentieren, wie
gesagt, meine Absicht aus der Darstellung war eine andere. Ich wollte mit der
Sachlage kritisch umgehen. Ich wollte sie begreifen und habe sie entsprechend
kommentiert in meiner Verantwortung als Gemeindevertreter. Aber ich wollte
keinem etwas unterstellen, schon gar nicht Ihnen, dass da irgend welche
Vertraglichkeiten nicht sauber wären oder so. Von daher fasse es als Vorwurf
auf, weise ihn aber zurück.“
Herr Friese: „In diesem Papier, das ja
jetzt vom Bürgermeister als sein Papier deklariert wurde, vielleicht sollte das
Amt auch darauf achten, wenn das Amt uns Schriftstücke gibt, bitte ich darum,
das künftig der Verfasser oder eine Anschrift oben drauf ist, dass man weiß,
von wem kommt das. Dieses Papier Betr. Tourismus-Gesellschaft Bad Kleinen trägt
keinen Titel, trägt keine Unterschrift. Ich bitte darum, dass künftig diese
Form eingehalten wird. Dann will ich noch vorlesen, was der Bürgermeister
schreibt. Der Bürgermeister schreibt, ich betone weil die Fragen von Herrn
Friese und Herrn Wunrau Absichten bzw. Vermutungen suggerieren, die bestimmt
nicht Ziel der alten Gemeindevertretung waren. Ich weiß überhaupt nicht, was
ich hier zitiert wurde, welche Fragen von mir hier Gegenstand der Erörterungen
sind. Jetzt hast du präzisiert, worum es hier geht. Mir ging es nicht darum,
eine Bewertung zu erwarten. Meine präzise Frage war, der Vertrag mit der
Profil-GmbH endete am 31.12.2009 und ich habe den Bürgermeister gefragt, wie
bewertet der Bürgermeister den Erfüllungsstand dieses Vertrages. Ist seiner
Meinung nach der Vertrag erfüllt, ja oder nein. Darauf habe ich bisher heute
keine Antwort bekommen. Du hast in der Sache aber entschieden, denn du hast der
Profil-GmbH mit deiner Unterschrift die 10.000,00 € überwiesen, die sie
laut Vertrag zu bekommen haben. Insofern kannst du nicht sagen, die
Gemeindevertretung hätte damit sich befassen müssen. Du hast also eine klare
Entscheidung getroffen. Deiner Meinung nach hat die Profil-GmbH den Vertrag
erfüllt. Meiner Meinung nach hat sie ihn nicht erfüllt. Diese unterschiedlichen
Meinungen kann man ja haben, nur denn sag das auch. Ich sage, ist nicht
erfüllt. Du sagst nirgendwo, der Vertrag ist erfüllt, unterschreibst aber die
Zahlungsanweisung, das ist ein Widerspruch.“
Frau Rathsack: “Es ist richtig, es ist
natürlich schön, wenn der Verfasser da benannt wird. Andererseits habe ich 10
Tage Zeit, um das zu hinterfragen, wer das wohl geschrieben hat. Zum einen, ja
wir sind ja alle selbständig und können ja denken, im Normalfall und sind
organisatorisch talentiert. Zum anderen ist es tatsächlich so, dass wir das in
der Gemeindevertretung so getragen haben, den Auftrag gegeben haben und wir ja
fast noch Hans überreden mussten, dass er das so aus seinen privaten
Organisation jetzt abtritt. Es war wirklich eine Sache der gesamten
Gemeindevertretung, insofern sehe ich es genauso, hätte man diese nicht an den
Bürgermeister stellen sollen, müssen, sondern an die Gemeindevertretung und
hier in der Gesamtheit der Gemeindevertreter diese Fragen dann bewerten. In der
Tat sieht es für mich jetzt so aus, dass es immer ein Sticheln, weiß ich nicht,
ob persönlich gegen den Bürgermeister oder gegen die Sache als solches, so
stellt es sich für mich dar in diesen Fragestellungen. Sie sind für mich
wirklich so gestellt und deshalb kann ich das auch so unterschreiben, für mich
sieht es auch so aus, als wenn damit nicht auch wirklich und tatsächlich die
Sache als solches hinterfragt wird, sondern da stehen für mich auch andere
Absichten dahinter, andere Gründe. Wenn ich das so sehe, ist das eine
Meinungsäußerung, die ihr jetzt anders dargestellt habt. Ihr habt es vorher ja
auch nicht anders erklärt. Insofern steht da eine Sache gegen die Andere. Jetzt
wird das jetzt im Protokoll notiert, dass es nicht so ist, dass ihr nicht die
Absicht habt, der Bürgermeister unterschreibt ja auch nicht, dass es so ist,
sondern dass es suggeriert wird. Es kommt bei mir so an. Für mich ist das Thema
abgearbeitet und ich würde mir wünschen, dass man nicht am Tag der
Gemeindevertretung darüber spricht, sondern ganz einfach vorher den Weg
findet.“
Herr Kreher: „In diesem Zusammenhang würde
ich gerne von Frau Kupsch wissen, wenn eine Gemeindevertretung einen Beschluss
gefasst hat, wie in diesem Fall mit der Profil-GmbH, wie ist es dann mit den
Zahlungsanweisungen auf der Grundlage eines Beschlusses der Gemeindevertretung?
Wie läuft das dann ab, damit hier auch darüber Klarheit besteht, was eigentlich
der ehemalige Bürgermeister ja auch wissen müsste.?“
Frau Kupsch: „Sie hatten mir einen Auftrag
erteilt für die Profil GmbH. Im letzten Jahr war ja, dass ein Auftrag erteilt
wurde durch den Beschluss. Ich richte dann auch die Zahlung ein, ist
klar.“
Herr Kreher: „Es ist ein klarer Beschluss
durch die Gemeindevertretung beschlossen. Wir haben einen Vertrag und dann muss
natürlich dann auch die Zahlung erfolgen. Das Amt hätte gegen Beschlüsse der
Gemeindevertretung verstoßen, wenn hier die Zahlung nicht erfolgt wäre. Frau
Kupsch, sie können mich hier auch gerne korrigieren, ich musste ja in diesem
Fall die Zahlungsanweisung nicht unterschreiben.“
Herr Wunrau: „Für mich ist, wie gesagt,
das Thema beendet. Ich wollte, wie gesagt, noch mal geklärt haben, bin der
Meinung, wir sollten zum Sachverhalt diskutieren. Das Wortprotokoll hat sich
hiermit erledigt für den weiteren Verlauf.“
Das Wortprotokoll ist somit beendet.
Im
weiteren Verlauf geht Herr Kreher
noch einmal auf den Beschlussvorschlag ein. Die Beschlussvorlage ist sehr viel
diskutiert worden. Die Grundlage ist, zunächst eine
Tourismusunternehmensgesellschaft zu gründen, in Zusammenhang mit einem
Geschäftsbesorgungsvertrag, den die Gemeinde Bad Kleinen noch einmal für 6
Monate mit der Profil-GmbH verlängern würde. Entsprechende Gelder müssten mit
eingeplant werden. Es ist nicht so, dass ständig ein Geschäftsführer gebraucht
wird, sondern es wird entsprechend der Projekte, die die Gemeinde jeweils angeht,
dann der entsprechende Geschäftsführer gebraucht. Dass heißt nicht, dass
zusätzlich zu den Kosten, die im Ausschuss besprochen wurden, weitere Kosten
erst einmal dazu kommen.
Herr Wölm möchte wissen, von wem der
Geschäftsführer für die einzelnen Projekte gestellt wird.
Herr Kreher erklärt, dass der Geschäftsführer
im ersten halben Jahr von der Profil-GmbH gestellt wird. Er ist dann auch bei
der Profil-GmbH angestellt. Wie die Gemeinde dann weiter verfährt, ist die
Entscheidung der Gemeindevertretung.
Herr Stein bezieht sich auf die
Beratungsinhalte der Ausschusssitzungen und bittet darum, die Formulierung des
Beschlussvorschlages zu ändern. Er begründet dies. Er beantragt, dass die
Gemeindevertretung, wenn sie dieser Gründung zustimmt, auch einen Betrag in
Höhe zwischen 30.000,00 € und 40.00,00 € in den Haushalt einstellt,
um die Weitererhaltung dieser Tourismus-Gesellschaft abzusichern. Im
Hauptausschuss wurde dies auch so begründet.
Er teilt
mit, dass der Finanzausschuss sich am 17.03.2010, so wie die Vorlage vorgelegen
hat, sich dagegen ausgesprochen hat.
Folgende
Änderung im Beschlussvorschlag sollte erfolgen:
Gestrichen
wird „GmbH unter dem Namen TGB Tourismusgesellschaft mbH Bad
Kleinen“
Nach den
6 Monaten soll bereits jetzt im Haushalt eine weiterführende Summe als Reserve
eingeplant werden für 2011 und 2012. Diese Summe entspricht der, die von der
Profil-GmbH schon vorgedacht ist, 3.800,00 Euro + der Nebenkosten auf 12 Monate
für 2010 einplanen.
Für Frau Rathsack ist dies ein Punkt aus
der Tourismuskonzeption, der endlich vollzogen werden sollte. Zweitens sieht
sie eine Tourismusgesellschaft als zwingend notwendig, weil die Erfahrung
gezeigt hat, dass die Gemeinde aus eigenen Kräften nicht in der Lage ist, das
zu leisten. Drittens, es geht momentan um 2.500,00 €, die für die
Gründung und den Anschub dieser Gesellschaft benötigt werden. Viertens wird der
Geschäftsführer projektbezogen arbeiten, d. h. man kann den genannten Betrag
nicht im Haushalt einplanen. Fünftens, wird über den Haushalt 2010 gesprochen
und nicht über 2011. Sollte das Projekt völlig daneben laufen, hat sich die
Angelegenheit geklärt. Es fließen die Mittel dann, wenn projektbezogen gearbeitet
wird. Man könnte aus Einnahmen von Projekten wieder das nächste Projekt
bezahlen. Sie ist nicht dafür, diese genannten 3.800,00 Euro … in den
Haushalt einzustellen. Sie sieht den vorliegenden Beschlussvorschlag als völlig
ausreichend an.
Herr Heidrich empfiehlt während der Wortmeldungen,
im Beschlussvorschlag die GmbH zu streichen, als Stammkapital 1,00 €
einzusetzen. Als Reservesicherheit sollten 2.500,00 € eingeplant werden.
Er
vertritt auch die Meinung dass das Ganze nur funktioniert, wenn wir einen
Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Profil-GmbH beschließen. 6 Monate reichen
seiner Meinung nach nicht aus. Bis Dezember 2010 sollten die Mittel in den
Haushalt eingestellt werden. Von März bis Dezember wäre es eine Summe von
10.000,00 Euro. Als Verpflichtungsermächtigung sollten für die nächsten Jahre
immer 12.000,00 € eingestellt werden.
Herr Wunrau gibt zu bedenken, dass bei jedem
geförderten Projekt die Gemeinde immer einen gewissen Eigenanteil zu leisten hat,
der zusätzlich aufzubringen ist.
Kurze
Ergänzungen durch Herrn Kreher.
Der LVB, Herr Rohde, macht darauf aufmerksam,
dass bei Gründung einer GmbH diese auch eigenständig funktionieren muss. Mit
einem Stammkapital von 1,00 € kann die GmbH nicht betrieben werden. Die
GmbH muss die Gründungskosten selbst tragen. Wenn dass beabsichtigt ist, sollte
der GmbH eine Finanzausstattung gegeben werden, die auch in der Lage ist, um
einzelne Projekte zu werben. Es ist
keine GmbH, sondern eine Unternehmergesellschaft. Der RÄ Pätzmann hat
nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass eine Unternehmergesellschaft eine
relativ riskante Angelegenheit ist, weil sobald sie nicht mehr zahlungsfähig
ist, müsste sie Konkurs anmelden. Wenn sie eigenständig arbeitet, muss sie auch
finanziellen Rückhalt haben, dann sollte die Gemeinde schon den Mut haben, eine
Summe einzusetzen, um die Anschubfinanzierung zu gewährleisten. Diese Summe
sollte als Stammkapital mit eingebracht werden.
Während
weiterer Wortmeldungen beantragt Herr Friese eine kurze Beratungspause von ca.
5 Minuten. Dagegen gibt es keinen Widerspruch
Der Bürgermeister liest den geänderten Beschlussvorschlag
vor, so wie er beschlossen werden soll:
„Die
Gemeindevertretung beschließt ein Unternehmen als Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt) unter dem Namen „TGB Tourismus Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)“zu gründen, deren Aufgabe die Entwicklung des
Tourismus in der Gemeinde Bad Kleinen ist. Als Entscheidungsgrundlage dienen
der mit dem RA Herrn Pätzmann abgestimmte Gesellschaftsvertrag, das
Gründungskonzept, das nur für eine GmbH formuliert ist, aber inhaltlich genauso
auf eine Unternehmergesellschaft zutrifft, und
der Wirtschaftsplan für das Jahr 2010, in dem von den jetzt vorliegenden
Bedingungen ausgegangen wird.
Für das Stammkapital werden 1,00.
€ und für die Anschubfinanzierung 2.500 € ( davon 1.500
Gründungskosten) in den Haushalt 2010 eingestellt.
Mit der
Profil-GmbH wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag für 10 Monate bis zum
31.12.2010 für 1.000,00 E pro Monat plus Mehrwertsteuer durch die
Gemeindevertretung beschlossen.“
Es wird
festgelegt, eine namentliche Abstimmung über den neu formulierten
Beschlussgegenstand durchzuführen.
Herr Friese erklärt, aus folgendem Grund gegen
den Beschluss zu stimmen. 1. möchte er, dass eine GmbH gegründet wird, wie es
der Rechtsanwalt empfohlen hat. Er hält dieses für eine seriösere
Geschäftsgrundlage als die Unternehmergesellschaft. 2. Für ihn ist nicht
absehbar, welche finanziellen Belastungen durch diese GmbH auf die Gemeinde in
den kommenden Jahren zukommen. Wenn beispielsweise Projekte eingeworben werden,
ist die Gemeinde bei der Finanzierung dieser Projekte immer dabei. Es ist nicht
abzusehen, wie lange die Tourismus GmbH arbeiten wird und es ist völlig unklar,
wer der Geschäftsführer wird und welches seine Aufgaben sind. Die Verbindung
zum Tourismuskonzept der Gemeinde ist seiner Meinung nach nur sehr unzureichend
hergestellt. Die Projekte, die die Profil-GmbH vorgeschlagen hat, sind alle
sehr schön. Er kann sie alle unterstützen und würde sofort dafür sein, dass
diese umgesetzt werden. Nur, es fehlen die konkreten Schritte, wie man dort
hinkommen kann. Es sind Dinge, die mit guter Absicht formuliert worden sind,
die aber unrealistisch in der Umsetzung sind. Diese Aussagen sind im
Finanzausschuss auch sehr deutlich herausgearbeitet worden. Dr. Wegrad wurde
sehr deutlich gesagt, dass das, was er zum Gründungskonzept vorgelegt hat,
ungeeignet ist, um ein solches Geschäft aufzumachen. Das wird jetzt alles
beiseite geschoben. Er kann zwar die Gemeindevertretung verstehen, dass sie
etwas voranbringen möchte, wofür er auch ist. Dafür muss es jedoch eine solide
Basis geben, die es seiner Meinung nach nicht gegeben hat.
Der
Bürgermeister lässt über den geänderten, durch ihn vorgetragenen,
Beschlussvorschlag namentlich Abstimmen:
Frau
Dr. Stibbe Zustimmung
Herr
Stein Ablehnung
Frau
Borchert Zustimmung
Herr
Friese Ablehnung
Herr
Wunrau Ablehnung
Frau
Gruß Ablehnung
Frau
Riedel Enthaltung
Herr
Böhnke Zustimmung
Frau
Rathsack Zustimmung
Herr
Kinne Zustimmung
Herr
Wölm Zustimmung
Herr
Heidrich Zustimmung
Herr
Kreher Zustimmung
Herr
Gericke Befangenheit
Beschluss
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt ein Unternehmen als Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt) unter dem Namen „TGB Tourismus
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“zu gründen, deren Aufgabe
die Entwicklung des Tourismus in der Gemeinde Bad Kleinen ist. Als
Entscheidungsgrundlage dienen der mit dem RA Herrn Pätzmann abgestimmte
Gesellschaftsvertrag, das Gründungskonzept, das nur für eine GmbH formuliert
ist, aber inhaltlich genauso auf eine Unternehmergesellschaft zutrifft,
und der Wirtschaftsplan für das Jahr
2010, in dem von den jetzt vorliegenden Bedingungen ausgegangen wird.
Für das Stammkapital werden 1,00.
€ und für die Anschubfinanzierung 2.500 € ( davon 1.500
Gründungskosten) in den Haushalt 2010 eingestellt.
Mit der
Profil-GmbH wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag für 10 Monate bis zum
31.12.2010 für 1.000,00 E pro Monat plus Mehrwertsteuer durch die
Gemeindevertretung beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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