23.03.2010 - 11 Gründung einer Tourismusgesellschaft Bad Kleine...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Kreher übergibt nach kurzen Erläuterungen das Wort an den Leitenden Verwaltungsbeamten, Herrn Rohde.

Herr Rohde erklärt, dass es laut Kommunalverfassung vorgeschrieben ist, eine Abwägung der Rechtsformen zwischen privatrechtlichem Betrieb und Eigenbetrieb durchzuführen. Diese Abwägung liegt vor und ist nachvollziehbar in den Darlegungen. Bei der GmbH ist im Gesellschaftervertrag klar dargelegt, wie der Einfluss der Gemeinde bleibt. Herr Pätzmann hat den Gesellschaftervertrag geprüft, aus seiner Sicht gibt es dazu keine Probleme mehr.

Herr Rohde beantwortet Fragen der Anwesenden.

 

Herr Gericke nimmt wegen Befangenheit nicht an der Diskussion teil.

 

Herr Wunrau bezieht sich auf die Anlage „Betr.: Tourismus-Gesellschaft Bad Kleinen (TGB“), in der er zitiert wird und stellt dazu folgende Fragen:

 

  1. Wer hat den Bericht vom 18.02.2010 verfasst?

 

  1. Welche von ihm geäußerten Fragen, auf die in dieser Aussage Bezug genommen wird, sollen welche Absichten bzw. Vermutungen suggerieren? Herr Wunrau bittet um Aufklärung, ansonsten betrachtet er diese Aussage als Unterstellung, die maßgeblich die Diskussion und die Abstimmung zu diesem Antrag beeinflussen.

 

Herr Kreher informiert, dass er diese Anlage verfasst hat.

 

Herr Friese beantragt ein Wortprotokoll.

 

Wortprotokoll:

 

Der Bürgermeister erklärt folgendes:

„Zunächst hatte ich einen Privatvertrag mit der Profil-GmbH, die mich beraten hat auf Grund des Auftrages, den ich von der Gemeindevertretung bekommen hatte, dass wir eine Kurverwaltung bilden wollten. Das habe ich den Gemeindevertretern damals auch so dargelegt. Es ist dann mehrmals hier beraten worden und dann sagte die Gemeindevertretung von sich aus, dass dieser Vertrag mit der Profil-GmbH kein Privatvertrag mit dem Bürgermeister sein kann, sondern es wurde beschlossen, einstimmig von der damaligen Gemeindevertretung, dass wir den Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Profil GmbH als Gemeinde Bad Kleinen schließen bis zum 31. Dezember 2009. Es ist also nicht so und das suggerieren die Anfragen, dass es sozusagen auf mein Verlangen hin mit der Profil-GmbH, sondern die Anträge kamen aus der Gemeindevertretung heraus. Zum Beispiel von Herrn Stein, zum Beispiel hatte auch Herr Heidrich damals gesagt, wir sollten das in eine ordentliche Form bringen. Es wurde sogar damals gesagt, dass das Geld, was ich erst ausgegeben hatte, mir zurück erstattet werden solle. Und dann habe ich gesagt, das habe ich privat verantwortet, das möchte ich nicht, dass mir das zurückerstattet wird. Das war damals die Ausgangslage und in sofern suggerierten immer wieder diese Anfragen, als wenn ich der Auftraggeber gewesen wäre. Der Auftraggeber war eindeutig die Gemeinde Bad Kleinen und wenn dann in diesen Anfragen gesagt wurde, wie bewertet der Auftraggeber die Arbeit der Profil-GmbH, ja wer kann das anders bewerten, als die Gemeindevertretung. Ich kann doch nicht bewerten, wenn die Gemeindevertretung den Auftrag an die Profil-GmbH gegeben hat. Das war es, was ich hiermit meinte, dass das etwas suggeriert, ich solle das bewerten. Ich kann das nicht bewerten, das ist letzten Endes zum Schluss die Bewertung der Gemeindevertretung. Das war es, was nach meiner Meinung diese Fragen (ich habe sie nun heute nicht mitgebracht). Aber diese Fragen suggerierten, nun Bürgermeister, du hast das in Auftrag gegeben, nun bewerte das. Ich kann es nicht bewerten, weil das die Bewertung von der Gemeindevertretung ist.“

 

Herr Wunrau: „Ich will dazu nur kommentieren, wie gesagt, meine Absicht aus der Darstellung war eine andere. Ich wollte mit der Sachlage kritisch umgehen. Ich wollte sie begreifen und habe sie entsprechend kommentiert in meiner Verantwortung als Gemeindevertreter. Aber ich wollte keinem etwas unterstellen, schon gar nicht Ihnen, dass da irgend welche Vertraglichkeiten nicht sauber wären oder so. Von daher fasse es als Vorwurf auf, weise ihn aber zurück.“

 

Herr Friese: „In diesem Papier, das ja jetzt vom Bürgermeister als sein Papier deklariert wurde, vielleicht sollte das Amt auch darauf achten, wenn das Amt uns Schriftstücke gibt, bitte ich darum, das künftig der Verfasser oder eine Anschrift oben drauf ist, dass man weiß, von wem kommt das. Dieses Papier Betr. Tourismus-Gesellschaft Bad Kleinen trägt keinen Titel, trägt keine Unterschrift. Ich bitte darum, dass künftig diese Form eingehalten wird. Dann will ich noch vorlesen, was der Bürgermeister schreibt. Der Bürgermeister schreibt, ich betone weil die Fragen von Herrn Friese und Herrn Wunrau Absichten bzw. Vermutungen suggerieren, die bestimmt nicht Ziel der alten Gemeindevertretung waren. Ich weiß überhaupt nicht, was ich hier zitiert wurde, welche Fragen von mir hier Gegenstand der Erörterungen sind. Jetzt hast du präzisiert, worum es hier geht. Mir ging es nicht darum, eine Bewertung zu erwarten. Meine präzise Frage war, der Vertrag mit der Profil-GmbH endete am 31.12.2009 und ich habe den Bürgermeister gefragt, wie bewertet der Bürgermeister den Erfüllungsstand dieses Vertrages. Ist seiner Meinung nach der Vertrag erfüllt, ja oder nein. Darauf habe ich bisher heute keine Antwort bekommen. Du hast in der Sache aber entschieden, denn du hast der Profil-GmbH mit deiner Unterschrift die 10.000,00 € überwiesen, die sie laut Vertrag zu bekommen haben. Insofern kannst du nicht sagen, die Gemeindevertretung hätte damit sich befassen müssen. Du hast also eine klare Entscheidung getroffen. Deiner Meinung nach hat die Profil-GmbH den Vertrag erfüllt. Meiner Meinung nach hat sie ihn nicht erfüllt. Diese unterschiedlichen Meinungen kann man ja haben, nur denn sag das auch. Ich sage, ist nicht erfüllt. Du sagst nirgendwo, der Vertrag ist erfüllt, unterschreibst aber die Zahlungsanweisung, das ist ein Widerspruch.“

 

Frau Rathsack: “Es ist richtig, es ist natürlich schön, wenn der Verfasser da benannt wird. Andererseits habe ich 10 Tage Zeit, um das zu hinterfragen, wer das wohl geschrieben hat. Zum einen, ja wir sind ja alle selbständig und können ja denken, im Normalfall und sind organisatorisch talentiert. Zum anderen ist es tatsächlich so, dass wir das in der Gemeindevertretung so getragen haben, den Auftrag gegeben haben und wir ja fast noch Hans überreden mussten, dass er das so aus seinen privaten Organisation jetzt abtritt. Es war wirklich eine Sache der gesamten Gemeindevertretung, insofern sehe ich es genauso, hätte man diese nicht an den Bürgermeister stellen sollen, müssen, sondern an die Gemeindevertretung und hier in der Gesamtheit der Gemeindevertreter diese Fragen dann bewerten. In der Tat sieht es für mich jetzt so aus, dass es immer ein Sticheln, weiß ich nicht, ob persönlich gegen den Bürgermeister oder gegen die Sache als solches, so stellt es sich für mich dar in diesen Fragestellungen. Sie sind für mich wirklich so gestellt und deshalb kann ich das auch so unterschreiben, für mich sieht es auch so aus, als wenn damit nicht auch wirklich und tatsächlich die Sache als solches hinterfragt wird, sondern da stehen für mich auch andere Absichten dahinter, andere Gründe. Wenn ich das so sehe, ist das eine Meinungsäußerung, die ihr jetzt anders dargestellt habt. Ihr habt es vorher ja auch nicht anders erklärt. Insofern steht da eine Sache gegen die Andere. Jetzt wird das jetzt im Protokoll notiert, dass es nicht so ist, dass ihr nicht die Absicht habt, der Bürgermeister unterschreibt ja auch nicht, dass es so ist, sondern dass es suggeriert wird. Es kommt bei mir so an. Für mich ist das Thema abgearbeitet und ich würde mir wünschen, dass man nicht am Tag der Gemeindevertretung darüber spricht, sondern ganz einfach vorher den Weg findet.“

 

Herr Kreher: „In diesem Zusammenhang würde ich gerne von Frau Kupsch wissen, wenn eine Gemeindevertretung einen Beschluss gefasst hat, wie in diesem Fall mit der Profil-GmbH, wie ist es dann mit den Zahlungsanweisungen auf der Grundlage eines Beschlusses der Gemeindevertretung? Wie läuft das dann ab, damit hier auch darüber Klarheit besteht, was eigentlich der ehemalige Bürgermeister ja auch wissen müsste.?“

 

Frau Kupsch: „Sie hatten mir einen Auftrag erteilt für die Profil GmbH. Im letzten Jahr war ja, dass ein Auftrag erteilt wurde durch den Beschluss. Ich richte dann auch die Zahlung ein, ist klar.“

 

Herr Kreher: „Es ist ein klarer Beschluss durch die Gemeindevertretung beschlossen. Wir haben einen Vertrag und dann muss natürlich dann auch die Zahlung erfolgen. Das Amt hätte gegen Beschlüsse der Gemeindevertretung verstoßen, wenn hier die Zahlung nicht erfolgt wäre. Frau Kupsch, sie können mich hier auch gerne korrigieren, ich musste ja in diesem Fall die Zahlungsanweisung nicht unterschreiben.“

 

Herr Wunrau: „Für mich ist, wie gesagt, das Thema beendet. Ich wollte, wie gesagt, noch mal geklärt haben, bin der Meinung, wir sollten zum Sachverhalt diskutieren. Das Wortprotokoll hat sich hiermit erledigt für den weiteren Verlauf.“

 

Das Wortprotokoll ist somit beendet.

 

Im weiteren Verlauf geht Herr Kreher noch einmal auf den Beschlussvorschlag ein. Die Beschlussvorlage ist sehr viel diskutiert worden. Die Grundlage ist, zunächst eine Tourismusunternehmensgesellschaft zu gründen, in Zusammenhang mit einem Geschäftsbesorgungsvertrag, den die Gemeinde Bad Kleinen noch einmal für 6 Monate mit der Profil-GmbH verlängern würde. Entsprechende Gelder müssten mit eingeplant werden. Es ist nicht so, dass ständig ein Geschäftsführer gebraucht wird, sondern es wird entsprechend der Projekte, die die Gemeinde jeweils angeht, dann der entsprechende Geschäftsführer gebraucht. Dass heißt nicht, dass zusätzlich zu den Kosten, die im Ausschuss besprochen wurden, weitere Kosten erst einmal dazu kommen.

 

Herr Wölm möchte wissen, von wem der Geschäftsführer für die einzelnen Projekte gestellt wird.

 

Herr Kreher erklärt, dass der Geschäftsführer im ersten halben Jahr von der Profil-GmbH gestellt wird. Er ist dann auch bei der Profil-GmbH angestellt. Wie die Gemeinde dann weiter verfährt, ist die Entscheidung der Gemeindevertretung.

 

Herr Stein bezieht sich auf die Beratungsinhalte der Ausschusssitzungen und bittet darum, die Formulierung des Beschlussvorschlages zu ändern. Er begründet dies. Er beantragt, dass die Gemeindevertretung, wenn sie dieser Gründung zustimmt, auch einen Betrag in Höhe zwischen 30.000,00 € und 40.00,00 € in den Haushalt einstellt, um die Weitererhaltung dieser Tourismus-Gesellschaft abzusichern. Im Hauptausschuss wurde dies auch so begründet.

Er teilt mit, dass der Finanzausschuss sich am 17.03.2010, so wie die Vorlage vorgelegen hat, sich dagegen ausgesprochen hat.

 

Folgende Änderung im Beschlussvorschlag sollte erfolgen:

Gestrichen wird „GmbH unter dem Namen TGB Tourismusgesellschaft mbH Bad Kleinen“

Nach den 6 Monaten soll bereits jetzt im Haushalt eine weiterführende Summe als Reserve eingeplant werden für 2011 und 2012. Diese Summe entspricht der, die von der Profil-GmbH schon vorgedacht ist, 3.800,00 Euro + der Nebenkosten auf 12 Monate für 2010 einplanen.

 

Für Frau Rathsack ist dies ein Punkt aus der Tourismuskonzeption, der endlich vollzogen werden sollte. Zweitens sieht sie eine Tourismusgesellschaft als zwingend notwendig, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass die Gemeinde aus eigenen Kräften nicht in der Lage ist, das zu leisten. Drittens, es geht momentan um 2.500,00 €, die für die Gründung und den Anschub dieser Gesellschaft benötigt werden. Viertens wird der Geschäftsführer projektbezogen arbeiten, d. h. man kann den genannten Betrag nicht im Haushalt einplanen. Fünftens, wird über den Haushalt 2010 gesprochen und nicht über 2011. Sollte das Projekt völlig daneben laufen, hat sich die Angelegenheit geklärt. Es fließen die Mittel dann, wenn projektbezogen gearbeitet wird. Man könnte aus Einnahmen von Projekten wieder das nächste Projekt bezahlen. Sie ist nicht dafür, diese genannten 3.800,00 Euro … in den Haushalt einzustellen. Sie sieht den vorliegenden Beschlussvorschlag als völlig ausreichend an.

 

Herr Heidrich empfiehlt während der Wortmeldungen, im Beschlussvorschlag die GmbH zu streichen, als Stammkapital 1,00 € einzusetzen. Als Reservesicherheit sollten 2.500,00 € eingeplant werden.

Er vertritt auch die Meinung dass das Ganze nur funktioniert, wenn wir einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Profil-GmbH beschließen. 6 Monate reichen seiner Meinung nach nicht aus. Bis Dezember 2010 sollten die Mittel in den Haushalt eingestellt werden. Von März bis Dezember wäre es eine Summe von 10.000,00 Euro. Als Verpflichtungsermächtigung sollten für die nächsten Jahre immer 12.000,00 € eingestellt werden.

 

Herr Wunrau gibt zu bedenken, dass bei jedem geförderten Projekt die Gemeinde immer einen gewissen Eigenanteil zu leisten hat, der zusätzlich aufzubringen ist.

 

Kurze Ergänzungen durch Herrn Kreher.

 

Der LVB, Herr Rohde, macht darauf aufmerksam, dass bei Gründung einer GmbH diese auch eigenständig funktionieren muss. Mit einem Stammkapital von 1,00 € kann die GmbH nicht betrieben werden. Die GmbH muss die Gründungskosten selbst tragen. Wenn dass beabsichtigt ist, sollte der GmbH eine Finanzausstattung gegeben werden, die auch in der Lage ist, um einzelne Projekte zu werben. Es ist keine GmbH, sondern eine Unternehmergesellschaft. Der RÄ Pätzmann hat nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass eine Unternehmergesellschaft eine relativ riskante Angelegenheit ist, weil sobald sie nicht mehr zahlungsfähig ist, müsste sie Konkurs anmelden. Wenn sie eigenständig arbeitet, muss sie auch finanziellen Rückhalt haben, dann sollte die Gemeinde schon den Mut haben, eine Summe einzusetzen, um die Anschubfinanzierung zu gewährleisten. Diese Summe sollte als Stammkapital mit eingebracht werden.

 

Während weiterer Wortmeldungen beantragt Herr Friese eine kurze Beratungspause von ca. 5 Minuten. Dagegen gibt es keinen Widerspruch

 

Der Bürgermeister liest den geänderten Beschlussvorschlag vor, so wie er beschlossen werden soll:

 

„Die Gemeindevertretung beschließt ein Unternehmen als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) unter dem Namen „TGB Tourismus Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“zu gründen, deren Aufgabe die Entwicklung des Tourismus in der Gemeinde Bad Kleinen ist. Als Entscheidungsgrundlage dienen der mit dem RA Herrn Pätzmann abgestimmte Gesellschaftsvertrag, das Gründungskonzept, das nur für eine GmbH formuliert ist, aber inhaltlich genauso auf eine Unternehmergesellschaft zutrifft, und  der Wirtschaftsplan für das Jahr 2010, in dem von den jetzt vorliegenden Bedingungen ausgegangen wird.

Für das Stammkapital werden 1,00. € und für die Anschubfinanzierung 2.500 € ( davon 1.500 Gründungskosten) in den Haushalt 2010 eingestellt.

Mit der Profil-GmbH wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag für 10 Monate bis zum 31.12.2010 für 1.000,00 E pro Monat plus Mehrwertsteuer durch die Gemeindevertretung beschlossen.“

 

Es wird festgelegt, eine namentliche Abstimmung über den neu formulierten Beschlussgegenstand durchzuführen.

 

Herr Friese erklärt, aus folgendem Grund gegen den Beschluss zu stimmen. 1. möchte er, dass eine GmbH gegründet wird, wie es der Rechtsanwalt empfohlen hat. Er hält dieses für eine seriösere Geschäftsgrundlage als die Unternehmergesellschaft. 2. Für ihn ist nicht absehbar, welche finanziellen Belastungen durch diese GmbH auf die Gemeinde in den kommenden Jahren zukommen. Wenn beispielsweise Projekte eingeworben werden, ist die Gemeinde bei der Finanzierung dieser Projekte immer dabei. Es ist nicht abzusehen, wie lange die Tourismus GmbH arbeiten wird und es ist völlig unklar, wer der Geschäftsführer wird und welches seine Aufgaben sind. Die Verbindung zum Tourismuskonzept der Gemeinde ist seiner Meinung nach nur sehr unzureichend hergestellt. Die Projekte, die die Profil-GmbH vorgeschlagen hat, sind alle sehr schön. Er kann sie alle unterstützen und würde sofort dafür sein, dass diese umgesetzt werden. Nur, es fehlen die konkreten Schritte, wie man dort hinkommen kann. Es sind Dinge, die mit guter Absicht formuliert worden sind, die aber unrealistisch in der Umsetzung sind. Diese Aussagen sind im Finanzausschuss auch sehr deutlich herausgearbeitet worden. Dr. Wegrad wurde sehr deutlich gesagt, dass das, was er zum Gründungskonzept vorgelegt hat, ungeeignet ist, um ein solches Geschäft aufzumachen. Das wird jetzt alles beiseite geschoben. Er kann zwar die Gemeindevertretung verstehen, dass sie etwas voranbringen möchte, wofür er auch ist. Dafür muss es jedoch eine solide Basis geben, die es seiner Meinung nach nicht gegeben hat.

 

Der Bürgermeister lässt über den geänderten, durch ihn vorgetragenen, Beschlussvorschlag namentlich Abstimmen:

 

Frau Dr. Stibbe             Zustimmung

Herr Stein                      Ablehnung

Frau Borchert               Zustimmung

Herr Friese                    Ablehnung

Herr Wunrau                 Ablehnung

Frau Gruß                     Ablehnung

Frau Riedel                   Enthaltung

Herr Böhnke                  Zustimmung

Frau Rathsack              Zustimmung

Herr Kinne                     Zustimmung

Herr Wölm                    Zustimmung

Herr Heidrich                 Zustimmung

Herr Kreher                   Zustimmung

Herr Gericke                 Befangenheit

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt ein Unternehmen als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) unter dem Namen „TGB Tourismus Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“zu gründen, deren Aufgabe die Entwicklung des Tourismus in der Gemeinde Bad Kleinen ist. Als Entscheidungsgrundlage dienen der mit dem RA Herrn Pätzmann abgestimmte Gesellschaftsvertrag, das Gründungskonzept, das nur für eine GmbH formuliert ist, aber inhaltlich genauso auf eine Unternehmergesellschaft zutrifft, und  der Wirtschaftsplan für das Jahr 2010, in dem von den jetzt vorliegenden Bedingungen ausgegangen wird.

Für das Stammkapital werden 1,00. € und für die Anschubfinanzierung 2.500 € ( davon 1.500 Gründungskosten) in den Haushalt 2010 eingestellt.

Mit der Profil-GmbH wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag für 10 Monate bis zum 31.12.2010 für 1.000,00 E pro Monat plus Mehrwertsteuer durch die Gemeindevertretung beschlossen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               15

davon besetzte Mandate:                                                      15

davon Anwesende:                                                                14

Ja- Stimmen:                                                                         8

Nein- Stimmen:                                                                     4

Stimmenthaltungen:                                                              1        

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          1 (Herr Gericke)

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage