05.04.2011 - 8 Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

1. Für das Gebiet : Gemeinde Bad Kleinen/ Gemarkung Hoppenrade, Flur 1, Flurstücke- Nr. 21/1, 21/2 ( teilw. ), 20/7 ( teilw. ) und 138 ( teilw. ) den Standort der vorhandenen Biogasanlage betreffend, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

1. Überplanung der vorhandenen Biogasanlage zur Erweiterung der Biogasproduktion auf  

    ca. 750 m³/h Biogas. Das erzeugte Biogas soll zur Verstromung und Wärmenutzung in   

    das Heizhaus auf dem Gelände der Tierzuchtanlage geleitet werden.

2. Mit der Überplanung der vorhandenen Biogasanlage sind die planungsrechtlichen   

    Voraussetzungen zur Nutzung der bereits installierten Leistung von 526 K Welt und einer

    Erhöhung auf max. 1,50 MW zu schaffen.

 

3. Der Antragsteller hat sich verpflichtet, alle Kosten die im Zusammenhang mit der Planung

    und Durchführung des Vorhabens entstehen zu tragen, hierüber ist ein städtebaulicher

    Vertrag zu schließen.

 

4. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

    ortsüblich bekannt zu machen.  

 

5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der

    Verwaltung durchzuführen.

 

6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1

    und 2 BauGB ist durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              15

davon besetzte Mandate:              15

davon Anwesende:              14

Ja- Stimmen:              14

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage