05.04.2011 - 8 Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Di., 05.04.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
1. Für das Gebiet : Gemeinde Bad Kleinen/ Gemarkung Hoppenrade, Flur 1, Flurstücke- Nr. 21/1, 21/2 ( teilw. ), 20/7 ( teilw. ) und 138 ( teilw. ) den Standort der vorhandenen Biogasanlage betreffend, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
1. Überplanung der vorhandenen Biogasanlage zur Erweiterung der Biogasproduktion auf
ca. 750 m³/h Biogas. Das erzeugte Biogas soll zur Verstromung und Wärmenutzung in
das Heizhaus auf dem Gelände der Tierzuchtanlage geleitet werden.
2. Mit der Überplanung der vorhandenen Biogasanlage sind die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Nutzung der bereits installierten Leistung von 526 K Welt und einer
Erhöhung auf max. 1,50 MW zu schaffen.
3. Der Antragsteller hat sich verpflichtet, alle Kosten die im Zusammenhang mit der Planung
und Durchführung des Vorhabens entstehen zu tragen, hierüber ist ein städtebaulicher
Vertrag zu schließen.
4. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der
Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
und 2 BauGB ist durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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26 kB
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