22.06.2011 - 8 Verzicht auf das gemeindliche Vorkaufsrecht für...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Kreher erläutert, warum er nicht auf das Vorkaufsrecht verzichten wird. Er geht in diesem Zusammenhang darauf ein, dass sein Vertrauen in die Realisierung der Forderung zur Beseitigung städtebaulicher Missstände nicht mehr vorhanden ist und insbesondere die Gespräche mit Herrn Jahnel ihn davon nicht überzeugen konnten.

 

Herr Wunrau erläutert, dass in der Sitzung des Hauptausschusses der Investor deutlich gemacht hat, dass er die Ziele der Gemeinde mit verfolgen wird und wie es im städtebaulichen Beschluss formuliert wird, auch Wohnungen bauen würde.

Sodann verliest er Stellungnahmen des Bürgermeisters aus Presseveröffentlichungen, die ein völlig anderes Bild zum Vertrauen des Investors zeigen.

 

Der Bürgermeister verweist darauf, dass er im Laufe der Gespräche erst eine andere Sichtweise auf die Investitionskraft des Investors erlangt hat.

 

Herr Wedel macht insbesondere auf die schwierige finanzielle Situation, die sich aus dem Beschluss ergeben wird, aufmerksam. Er vertritt die Auffassung, dass die 150 T€ + 20 T€ Grunderwerbsteuer und Notargebühren finanziell nicht gesichert sind und daher die Mitglieder der Gemeindevertreter sich für ein Verzicht auf das Vorkaufsrecht aussprechen müssten.

 

Herr Aust vertritt die Auffassung, dass die Gemeinde sehr wohl für die Entwicklung eines bestimmten Bereiches in der Gemeinde verantwortlich ist und dafür auch alle Voraussetzungen und Bedingungen schaffen muss.

 

Frau Dr. Stibbe erläutert ebenfalls, dass sie im Rahmen von zahlreichen Gesprächen sich gegen den Verzicht aussprechen wird.

 

Gleiches äußert Frau Rathsack.

 

Herr Gericke erklärt sich bei der Abstimmung für befangen, da er mit seiner Firma in geschäftlichen Beziehungen zu Herrn Jahnel steht , um dieses Vorhaben zu verwirklichen.

 

Nach zahlreichen weiteren Wortmeldungen wird über die Entscheidung auf Verzicht des Vorkaufsrechts namentlich abgestimmt.

 

Die Frage des Bürgermeisters lautet:

 

Verzichtet das Mitglied der Gemeindvertretung auf das Vorkaufsrecht oder verzichtet er nicht:

 

Frau Dr. Stibbe              verzichtet nicht

Herr Herber              verzichtet

Herr Wedel              verzichtet

Herr Wunrau              verzichtet

Frau Gruß              verzichtet

Herr Aust               verzichtet nicht

Herr Heidrich              verzichtet

Herr Gericke              erklärt sich für befangen

Herr Wölm              verzichtet nicht

Herr Mollitor              verzichtet nicht

Herr Kinne              verzichtet nicht

Frau Rathsack              verzichtet nicht

Herr Böhnke              verzichtet nicht

Herr Kreher              verzichtet nicht

 

Damit kommt folgender Beschluss zustande:

 

Die Gemeindevertretung verzichtet nicht auf ihr Vorkaufsrecht und sie übt es diesbezüglich aus.

 

 

Reduzieren

Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Bad Kleinen übt das ihr lt.

 

Satzung der Gemeinde Bad Kleinen über die Ausübung des Vorkaufsrechtes gemäß

§ 25 BauGB für einen Teils des Gebietes des Bebauungsplanes 23 „Mühle“ der Gemeinde Bad Kleinen, für das Mühlengelände vom 15.07.2009

 

gegebene Vorkaufsrecht nicht aus.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              15

davon besetzte Mandate:              15

davon Anwesende:              15

Ja- Stimmen:              6

Nein- Stimmen:              8

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              1 (Herr Gericke)

 

 

Herr Herber verlässt die Versammlung.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage