22.06.2011 - 8 Verzicht auf das gemeindliche Vorkaufsrecht für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 22.06.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Allris Admin
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kreher erläutert, warum er nicht auf das Vorkaufsrecht verzichten wird. Er geht in diesem Zusammenhang darauf ein, dass sein Vertrauen in die Realisierung der Forderung zur Beseitigung städtebaulicher Missstände nicht mehr vorhanden ist und insbesondere die Gespräche mit Herrn Jahnel ihn davon nicht überzeugen konnten.
Herr Wunrau erläutert, dass in der Sitzung des Hauptausschusses der Investor deutlich gemacht hat, dass er die Ziele der Gemeinde mit verfolgen wird und wie es im städtebaulichen Beschluss formuliert wird, auch Wohnungen bauen würde.
Sodann verliest er Stellungnahmen des Bürgermeisters aus Presseveröffentlichungen, die ein völlig anderes Bild zum Vertrauen des Investors zeigen.
Der Bürgermeister verweist darauf, dass er im Laufe der Gespräche erst eine andere Sichtweise auf die Investitionskraft des Investors erlangt hat.
Herr Wedel macht insbesondere auf die schwierige finanzielle Situation, die sich aus dem Beschluss ergeben wird, aufmerksam. Er vertritt die Auffassung, dass die 150 T + 20 T Grunderwerbsteuer und Notargebühren finanziell nicht gesichert sind und daher die Mitglieder der Gemeindevertreter sich für ein Verzicht auf das Vorkaufsrecht aussprechen müssten.
Herr Aust vertritt die Auffassung, dass die Gemeinde sehr wohl für die Entwicklung eines bestimmten Bereiches in der Gemeinde verantwortlich ist und dafür auch alle Voraussetzungen und Bedingungen schaffen muss.
Frau Dr. Stibbe erläutert ebenfalls, dass sie im Rahmen von zahlreichen Gesprächen sich gegen den Verzicht aussprechen wird.
Gleiches äußert Frau Rathsack.
Herr Gericke erklärt sich bei der Abstimmung für befangen, da er mit seiner Firma in geschäftlichen Beziehungen zu Herrn Jahnel steht , um dieses Vorhaben zu verwirklichen.
Nach zahlreichen weiteren Wortmeldungen wird über die Entscheidung auf Verzicht des Vorkaufsrechts namentlich abgestimmt.
Die Frage des Bürgermeisters lautet:
Verzichtet das Mitglied der Gemeindvertretung auf das Vorkaufsrecht oder verzichtet er nicht:
Frau Dr. Stibbe verzichtet nicht
Herr Herber verzichtet
Herr Wedel verzichtet
Herr Wunrau verzichtet
Frau Gruß verzichtet
Herr Aust verzichtet nicht
Herr Heidrich verzichtet
Herr Gericke erklärt sich für befangen
Herr Wölm verzichtet nicht
Herr Mollitor verzichtet nicht
Herr Kinne verzichtet nicht
Frau Rathsack verzichtet nicht
Herr Böhnke verzichtet nicht
Herr Kreher verzichtet nicht
Damit kommt folgender Beschluss zustande:
Die Gemeindevertretung verzichtet nicht auf ihr Vorkaufsrecht und sie übt es diesbezüglich aus.
Beschluss
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bad Kleinen übt das ihr lt.
Satzung der Gemeinde Bad Kleinen über die Ausübung des Vorkaufsrechtes gemäß
§ 25 BauGB für einen Teils des Gebietes des Bebauungsplanes 23 Mühle der Gemeinde Bad Kleinen, für das Mühlengelände vom 15.07.2009
gegebene Vorkaufsrecht nicht aus.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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