28.02.2011 - 18 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplanes Nr. ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung M-V (LBauO  

    M- V) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBI. M- V S. 102),

    sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungs-

    verordnung BauNVO ) vom 23. Jan. 1990 ( BGBI. I S. 132 ), zuletzt geändert durch Artikel   

    3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 (BGBI. I S.

    446) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung

    des Planinhalts ( Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90 ) vom 18. Dez. 1990

    (BGBI. I S. 58) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 6

    „Moidentiner Weg“ für das Gebiet : Ortslage/ Gemarkung Hohen Viecheln, Flur 2,  

    Flurstücke- Nr. 75/1 und 75/3, bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text   

    (Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als

    Satzung.

 

2. Die Begründung wird gebilligt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              9

davon besetzte Mandate:              9

davon Anwesende:              8

Ja- Stimmen:              8

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage