05.12.2011 - 12 Abberufung von Mitgliedern aus dem Amtsausschuss

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Auf der Grundlage des § 132 Abs. 2 und § 176 Abs. 4 der Kommunalverfassung MV (KV-MV) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), in Verbindung mit den Hinweisen zur Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern im Amtsblatt  für Mecklenburg-Vorpommern vom 26. August 2011 (Seite 526) wird

 

                            Frau Michaela Hinz

 

zum 31.12.2011 aus dem Amtsausschuss abberufen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              9

davon besetzte Mandate:              9

davon Anwesende:              8

Ja- Stimmen:              7

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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