20.08.2007 - 8 Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt zum...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohen Viecheln
- Datum:
- Mo., 20.08.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln beschließt auf Grundlage des § 52 der Kommunal-verfassung M-V die Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt in Höhe von 33.000,-€ für den Ausbau und die Fahrbahnentwässerung des Pfarrwegs in Hohen Viecheln.
Ausbau des Weges:
Lt. Planung wird der Weg mit einer Breite von 3,00m in Pflasterbauweise mit einem naturstein-ähnlichen Rechteckpflaster befestigt.
Das Pflaster wird in Reihen quer zur Fahrtrichtung und beidseitiger Läuferreihe verlegt.
In der Mitte des Weges ist eine Pflastermulde als Wasserlauf vorgesehen.
Die 0,50m breite Muldenrinne, ist über die gesamte Länge des Weges angeordnet. Zur Ab-leitung des Regenwassers ist ein Regenkanal aus Kunststoffrohren herzustellen. Der Regen-kanal wird an eine Rigole angeschlossen, in welcher das Regenwasser versickern kann.
Der Ausbau des Pfarrweges erfolgt ausschließlich auf kommunalen Flurstücken. Der Regen-wasserkanal sowie die Rigole verläuft zum Teil auf einem Privatgrundstück. Durch die Gemein-de wird ein Leitungsrecht mit dem Eigentümer des betroffenen Grundstücks vereinbart.
Die Wegkanten werden durch Tiefborde der Abmessung 10/30/100 begrenzt.
Beidseitig der Fahrbahn werden 0,75m breite Bankette mit einer Neigung von 6% aus Schotter-rasen angelegt, welche im Bedarfsfall überfahrbar sind.