20.06.2012 - 17 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 20.06.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Plieth erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Die Beschlussfassung ist aufgrund der Erweiterung der Biogasanlage Losten notwendig.
Während der Wortmeldungen werden die zusätzlichen Transporte, die Ausnutzung der vorhandenen Kapazitäten, die Geruchsbelästigung (die anders geworden ist, aber nicht weniger). Dies sollte hinterfragt werden. Eine Sorgfalt ist erforderlich
Beschluss
Beschluss:
1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 24
Erweiterung Biogasanlage Losten wurden von den Bürgern keine Anregungen
vorgebracht.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von
der Gemeindevertretung geprüft.
Es ergeben sich: - zu berücksichtigende Stellungnahmen und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen
Das Ergebnis der Prüfung wird als Anlage zum Beschluss genommen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange, das Ergebnis mitzuteilen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 und der Verordnung über die bauliche Nutzung der
Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132),
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz
vom 22. April 1993 (BGBI. I S. 446) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der
Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 PlanzV
90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) beschließt die Gemeindevertretung den
Bebauungsplan Nr. 24 Erweiterung Biogasanlage Losten für das Gebiet : Gemarkung
Hoppenrade, Flur 1, Flurstücke- Nr. 21/1 und Teilflächen aus 21/2, 20/7, 138, bestehend
aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ), als Satzung.
4. Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung vorzulegen und
die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist auch
anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
182,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
27,5 kB
|