20.06.2012 - 17 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Plieth erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Die Beschlussfassung ist aufgrund der Erweiterung der Biogasanlage Losten notwendig.

 

hrend der Wortmeldungen werden die zusätzlichen Transporte, die Ausnutzung der vorhandenen Kapazitäten, die Geruchsbelästigung (die anders geworden ist, aber nicht weniger). Dies sollte hinterfragt werden. Eine Sorgfalt ist erforderlich

 

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Beschluss

Beschluss:

1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 24

    „Erweiterung Biogasanlage Losten“ wurden von den Bürgern keine Anregungen

     vorgebracht.

    Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von

    der Gemeindevertretung geprüft.

    Es ergeben sich:              -               zu berücksichtigende Stellungnahmen und

-              nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen

    Das Ergebnis der Prüfung wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher

    Belange, das Ergebnis mitzuteilen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 und der Verordnung über die bauliche Nutzung der

    Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132),

    zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz

    vom 22. April 1993 (BGBI. I S. 446) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der

    Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV

    90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) beschließt die Gemeindevertretung den

    Bebauungsplan Nr. 24 „ Erweiterung Biogasanlage Losten „r das Gebiet : Gemarkung

    Hoppenrade, Flur 1, Flurstücke- Nr. 21/1 und Teilflächen aus 21/2, 20/7, 138, bestehend

    aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ), als Satzung.

 

4. Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt.

 

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung vorzulegen und

    die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist auch

    anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              15

davon besetzte Mandate:              15

davon Anwesende:              14

Ja- Stimmen:              14

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage