05.09.2012 - 14 Stellungnahme der Gemeinde Bad Kleinen zum vorz...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Stellungnahme zur Biogasanlage Zickhusen wird umfangreich durch die Gemeindevertretung erörtert.

 

Dabei spricht sich Herr Heidrichr diese Biogasanlage aus, da alle Maßnahmen, die er als bedenklich betrachtet hatte, ausgeräumt wurden.

 

Im Bauausschuss wurde jedoch eine vollkommen andere Stellungnahme erarbeitet.

 

Herr Kinne stellt den Antrag aus dem Bauausschuss, die Beschlussvorlage vollkommen zu überarbeiten und formuliert sie wie folgt neu.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt dem vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Gemeinde Zickhusen „Biogasanlage Zickhusen“ nicht zuzustimmen. Die Gemeinde Bad Kleinen hat folgende Bedenken:

 

Eine Biogasanlage dieser Größenordnung führt zwangsweise zur Monokultur auf den umgebenen Ackerflächen. Das enorm große Inputvolumen kann aus eigenem Ackerbau nicht aufgebracht werden und führt damit zu einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen auf Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen. Besonders die Gemeindestraßen, als Nachbargemeinde, werden zusätzlich in Mitleidenschaft gezogen.

 

Durch die Lagerung der Inputstoffe kommt es zusätzlich zur Geruchsbelästigung am Standort. Dieses, als auch das erhöhte Verkehrsaufkommen, führen zur Minderung der Lebensqualität sowohl der unmittelbaren Anlieger als auch der Grundstückseigentümer im Bereich der bewirtschafteten Ackerflächen. Nicht zuletzt steht das Verwerten von Lebensmitteln in Biogasanlagen dieser Größenordnung im krassen Gegensatz zu den globalen Ernährungsproblemen.

 

Über diesen, so gestellten Antrag des Bauausschusses wird abgestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              15

davon besetzte Mandate:              15

davon Anwesende:              14

Ja- Stimmen:              13

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage