24.10.2012 - 21 Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 24.10.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dr. Stibbe als Vorsitzende des Sozialausschusses erläutert sehr umfangreich, warum die Beschlussfassung notwendig ist und verweist darauf, dass die Eltern trotz neuerlicher Regelung zu den Krippenplatzentgelten auf Grund der Landesregelungen deutlich weniger bezahlen. Der Einspareffekt der Eltern würde trotzdem 44,60 betragen , so dass die Eltern zukünftig für einen Ganztagsplatz statt 250,00 206,40 bezahlen würden.
Herr Heidrich legt den Standpunkt des Finanzausschusses dar und verweist auf Zahlen der benachbarten Kindereinrichtungen.
Herr Wunrau spricht sich gegen eine Erhöhung der Kosten für einen Kinderkrippenplatz aus und verweist darauf, dass die Eltern bereits jetzt die Landesmittel erhalten und eine Entlastung vorgenommen wurde. Wenn die Gemeinde im Nachhinein höhere Kosten beschließt, ist das für die Eltern unverständlich. Dieser Auffassung können sich auch andere Gemeindevertreter anschließen.
Sodann wird zunächst über den Zeitraum der Einführung der neuen Gebühren abgestimmt.
Als Vorschlag wird der 01.01.2013 benannt.
Es erfolgt die Abstimmung über den Zeitpunkt der Einführung
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung
Sodann wird über die so ergänzte Beschlussvorlage angestimmt.
Im Sachverhalt ist das Datum zum 01.11.2012 auf 01.11.2011 zu ändern.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, den Beschluss VO/GV08/2011-836 hinsichtlich der Elternbeiträge in der Krippe zu ändern. Die Gemeinde trägt zukünftig für Kinder mit dem gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde Bad Kleinen nur noch die gesetzlich festgelegten 50 % der Platzkosten, die nicht durch Landes- und Kreismittel gedeckt werden. Der monatliche Elternbeitrag ab 01.01.2013 beträgt damit bei einem Ganztagsplatz 306,40 , bei einem Teilzeitplatz 203,72 und bei einem Halbtagsplatz 153,63 .