24.10.2012 - 8 Beratung und Beschlussfassung zur 1. Nachtragsh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Dr. Stibbe kommt hinzu.

 

Herr Kreher erläutert die Notwendigkeit zur Beschlussfassung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und geht auf die finanzielle Situation der Gemeinde ein.

 

Herr Heidrich als Vorsitzender des Finanzausschusses legt dar, dass auf Grund der Landeszuweisungen und Kreisumlage die Einnahmesituation der Gemeinde sich um 111 T€ verschlechtert hat und eine Kreditaufnahme für den Haushalt von 770 T€ notwendig wird. In diesem Zusammenhang verweist er darauf, dass die Verschlechterung nicht auf die schlechte Haushaltsdisziplin der Gemeinde zurückzuführen ist, sondern dass die Gemeinden nicht ausreichend mit finanzeilen Mitteln bestückt werden.

Der Finanzausschuss hat zum vorliegenden Entwurf seine Zustimmung gegeben.

 

Herr Wunrau kritisiert den vorliegenden Nachtragshaushalt und verweist darauf, dass im Zusammenhang mit dem Kauf des Mühlengeländes keine weiteren Kosten entstehen sollten. Im Nachtragshaushalt sind jedoch erhöhte Kosten für das Mühlengelände ausgewiesen. Daher kann er seine Zustimmung nicht geben.

 

Sodann wird über die Nachtragshaushaltssatzung abgestimmt.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Die Gemeinde Bad Kleinen beschließt auf der Grundlage des § 48 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern, die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Bad Kleinen für das Haushaltsjahr 2012.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              15

davon besetzte Mandate:              15

davon Anwesende:              14

Ja- Stimmen:              12

Nein- Stimmen:              2

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=977&TOLFDNR=83442&selfaction=print