24.10.2012 - 16 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt:

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen fasst den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für den Bereich Gallentin Nord. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

2.      Die Zielsetzung des Teiles B in diesem Bereich wird überarbeitet. Eine Überschreitung der Baugrenze durch bauliche Anlagen, wie Wintergärten und Terrassenüberdachungen bis zu einer Tiefe von 4m soll zulässig sein.

3.      Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

4.      Die Gemeindevertretung Bad Kleinen billigt die Entwürfe für die Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB im Verfahren nach § 13 BauGB.

5.      Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB ist ortsüblich bekanntzumachen. Es ist daraufhin zuweisen, dass eine Eingriffs- /Ausgleichsbilanz nicht erforderlich ist und kein Umweltbericht notwendig ist.

6.      Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              15

davon besetzte Mandate:              15

davon Anwesende:              14

Ja- Stimmen:              14

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=977&TOLFDNR=83446&selfaction=print