18.12.2024 - 7.12 Beratung und Beschlussfassung zur Fortschreibun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es ist zu prüfen, in wie weit eine Fortschreibung der Risikofolgekosten für das Mühlengelände Bad Kleinen weiterhin im Haushaltssicherungskonzept erfolgen muss, nachdem das Mühlengelände im Jahr 2018 verkauft wurde.

Die Grundsteuer muss im Ergebnishaushalt aufgenommen werden.

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bad Kleinen beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern das Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2025.

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

 

15

davon besetzte Mandate:   

 

15

davon Anwesende:

 

13

Ja- Stimmen:

 

13

Nein- Stimmen:

 

 

Stimmenthaltungen:

 

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage