10.03.2025 - 7.1 Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Beb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohen Viecheln
- Datum:
- Mo., 10.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Triebke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Aldinger ist irritiert über die Größe des Vorhabens. Kann das Projekt mit der gemeindlichen Wärmeplanung kombiniert werden? Kann die Gemeinde beteiligt werden? Herr Glöde geht auf die planungsrechtliche Voraussetzung ein, die mit diesem Beschluss gefasst wird. Der Aufstellungsbeschluss kann gefasst werden.
Herr Schnemilich informiert, dass mit allen Eigentümern gesprochen wurde, fast alle können sich das Vorhaben vorstellen. Es handelt sich um ca. 60 bis 70 Hektar. Bei 35 bis 40 Megawatt liegt keine Wirtschaftlichkeit mehr vor, dann kippt das Projekt.
Herr Sloboda geht auf die 75 MB ein, die ihm zu groß erscheinen.
Herr Schnemilich informiert, dass der Bau eines Umspannwerkes Höhe Medewege geplant werden muss. Vorhabenträger entlang der Trasse zu 110 KV werden gesucht. Gespräche mit einem Landwirt zur Bewirtschaftung der Fläche laufen bereits. Eine Potenzialanalyse kann auch für gemeindeeigene Flächen erstellt werden, die Flächen könnten mit eingebunden werden.
Der Beschlussvorschlag wird dahingehend geändert, dass „westlich der Ortslage Gallentin“ gestrichen wird. Über den so geänderten Beschluss wird abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Viecheln beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Solarpark Hohen Viecheln“ nach §§ 2 und 8 BauGB für die bisher als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesenen Flächen (Geltungsbereich s. Übersichtsplan in der Anlage).
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Sondergebietes Photovoltaik gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO zu schaffen. Die Gesamtfläche der Flurstücke beträgt etwa 87,5 ha (Brutto), der geplante Solarpark wird jedoch etwa 75 ha (Netto) groß sein, wie aus dem beigefügten Flächenkonzept hervorgeht. Zudem soll eine Teilfläche der Pachtflächen für die Aufstellung von Speichercontainern vorgehalten werden
Der Bebauungsplan ist in einem Regelverfahren zu erarbeiten. Zum Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Artenschutzbeitrag vorzulegen.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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3 MB
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3
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(wie Dokument)
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678,7 kB
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(wie Dokument)
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726,4 kB
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