10.12.2025 - 7.5 Beratung und Beschlussfassung zur Einleitung de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Wunrau ergänzt zu den Leistungsphasen 1 - 3. Bis zum 15.01.2026 werden die Phasen 1 bis 2 benötigt. Die Phasen 4 bis 9 sind vorbehaltlich der Fördermittel. Er merkt an, dass in dieser Sitzung nur die Planung, nicht der Bau beschlossen wird. Die Bauleistungen sind in Klammern zu setzen, wichtig ist, dass ein Planungsbüro unterstützt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt gemäß § 22 Abs. 4a, Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Einleitung des Vergabeverfahrens für die Planungs- und Bauleistungen zur "Instandhaltung / Neubau der Sportstätte" in der Gemeinde Bad Kleinen.

 

Die Planungsleistungen sollen beschränkt ausgeschrieben werden. Hierbei werden drei Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100 % zu werten. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Hierbei wird zuerst die Lph. 1 - 3 beauftragt. Die weitere Beauftragung der Lph. 4 - 9 erfolgt nur nach positivem Zuwendungsbescheid.

 

(Die Bauleistungen werden öffentlich ausgeschrieben. Als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100 % zu werten. Auf die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien wird verzichtet.)

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

15

 

davon besetzte Mandate:   

15

 

davon Anwesende:

15

 

Ja- Stimmen:

15

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-