29.01.2014 - 8 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Schulga...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hufmann vom zuständigen Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung Wismar erläutert die beabsichtigten Änderungen des vorhandenen B-Planes, wobei auf Nachfrage von Herrn Heidrich bestätigt wird, dass die Kosten dieser Änderung vom Antragsteller getragen werden. Die wesentlichen Änderungen beinhalten die Dachneigung und die Möglichkeit, einen Fahrstuhl mit einzubauen, um so das Objekt behindertengerecht bauen zu können.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet „Schulgarten“ gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.

Der Geltungsbereich gelegen südwestlich des Koppelweges und nordwestlich des Weges „Am Schulgarten“ in Bad Kleinen umfasst die Flurstücke 92, 93, 94/1, 94/2, 211/123, 211/173, 212 (teilw.) sowie 89/1 (teilw.), 90/1 und 91/1 der Flur 1 in der Gemarkung Bad Kleinen. Er ist ein Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 10. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Entwurf, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Schulgarten“.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 einschließlich der Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              15

davon besetzte Mandate:              15

davon Anwesende:              12

Ja- Stimmen:              12

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage