16.07.2008 - 16 Rückübertragung von Selbstverwaltungsaufgaben
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 16.07.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Waltraud Gross
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Kreher erläutert
sehr umfangreich, warum die Gemeindevertretung den Beschluss zur
Rückübertragung von Selbstverwaltungsaufgaben fassen sollte. Insbesondere
begründet er dieses, dass sich die Verhältnisse in den zurückliegenden Jahren
für die Gemeinde Bad Kleinen grundsätzlich und grundlegend geändert hätten. Darüber
hinaus erläutert er den Inhalt der unter 3 aufgeführten Maßnahmen.
Auf Grund
von Hinweisen, dass der zeitliche Rahmen relativ eng gesteckt ist, wird zum Ausdruck
gebracht, dass dies als Orientierung gilt und die Gemeindevertretung über den Zeitablauf
in Kenntnis gesetzt wird.
Sodann
wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Die Gemeinde Bad Kleinen verlangt entsprechend § 127, Absatz 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Rückübertragung von Selbstverwaltungsaufgaben, da sich die Verhältnisse, die der Übertragung zugrunde lagen so wesentlich verändert haben, dass Bad Kleinen ein Festhalten an der Übertragung nicht weiter zugemutet werden kann.
2. Für eine für diese Fälle vorgesehene Auseinandersetzung zwischen Amt und Gemeinde benennt die Gemeinde eine Verhandlungskommission, bestehend aus dem Bürgermeister und seinen beiden Stellvertretern sowie dem Finanzausschussvorsitzenden.
3. Folgende Selbstverwaltungsaufgaben sind neu zu regeln:
1. Bauhof
2. Gebäudemanagement
3. Friedhofsmanagement
4. Betreiben der Marina in Gallentin
5. Tourismusbüro
6. Entwicklungsaufgaben im Bereich Tourismus (Umsetzen der Tourismuskonzeption)
7. Bibliothek
8. Schulmanagement, Kitamanagement, Jugendclub (einschließlich der Beziehungen zur Kreisverwaltung, das KiföG betreffend)
9. Schreibaufgaben für die Gemeinde
10. Zeitweiliges Übertragen von Aufgaben an Dritte (Bauüberwachung bei größeren Bauvorhaben der Gemeinde wie Hauptstraße, Brückenbau, Schulsporthalle u. ä.)
4. Die Verhandlungen sind so zu führen, dass mit dem Haushaltsjahr 2009 die Neureglungen wirksam werden.
Begründung: erfolgt mündlich