16.07.2008 - 16 Rückübertragung von Selbstverwaltungsaufgaben

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kreher erläutert sehr umfangreich, warum die Gemeindevertretung den Beschluss zur Rückübertragung von Selbstverwaltungsaufgaben fassen sollte. Insbesondere begründet er dieses, dass sich die Verhältnisse in den zurückliegenden Jahren für die Gemeinde Bad Kleinen grundsätzlich und grundlegend geändert hätten. Darüber hinaus erläutert er den Inhalt der unter 3 aufgeführten Maßnahmen.

Auf Grund von Hinweisen, dass der zeitliche Rahmen relativ eng gesteckt ist, wird zum Ausdruck gebracht, dass dies als Orientierung gilt und die Gemeindevertretung über den Zeitablauf in Kenntnis gesetzt wird.

 

Sodann wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1.   Die Gemeinde Bad Kleinen verlangt entsprechend § 127, Absatz 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Rückübertragung von Selbstverwaltungsaufgaben, da sich die Verhältnisse, die der Übertragung zugrunde lagen so wesentlich verändert haben, dass Bad Kleinen ein Festhalten an der Übertragung nicht weiter zugemutet werden kann.

2.   Für eine für diese Fälle vorgesehene Auseinandersetzung zwischen Amt und Gemeinde benennt die Gemeinde eine Verhandlungskommission, bestehend aus dem Bürgermeister und seinen beiden Stellvertretern sowie dem Finanzausschussvorsitzenden.

3.   Folgende Selbstverwaltungsaufgaben sind neu zu regeln:

      1.   Bauhof

      2.   Gebäudemanagement

      3.   Friedhofsmanagement

      4.   Betreiben der Marina in Gallentin

      5.   Tourismusbüro

      6.   Entwicklungsaufgaben im Bereich Tourismus (Umsetzen der Tourismuskonzeption)

      7.   Bibliothek

      8.   Schulmanagement, Kitamanagement, Jugendclub (einschließlich der Beziehungen zur Kreisverwaltung, das KiföG betreffend)

      9.   Schreibaufgaben für die Gemeinde

   10.    Zeitweiliges Übertragen von Aufgaben an Dritte (Bauüberwachung bei größeren Bauvorhaben der Gemeinde wie Hauptstraße, Brückenbau, Schulsporthalle u. ä.)

4.   Die Verhandlungen sind so zu führen, dass mit dem Haushaltsjahr 2009 die Neureglungen wirksam werden.

Begründung:    erfolgt mündlich

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               15

davon besetzte Mandate:                                                      15

davon Anwesende:                                                                9

Ja- Stimmen:                                                                         9

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -