14.05.2014 - 11 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Uferwe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 ( BGBI. I S. 2414 ), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 ( BGBI. I S. 1548 ), sowie der Baunutzungsverordnung ( BauNVO ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Jan. 1990 ( BGBI. I S. 132 ), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung vom 11. Juni 2013 ( BGBI. I S. 1548 ), sowie nach der Landesbauordnung M-V ( LBauO M- V ) vom 18.04.2006 ( GVOBI. M- V S. 102 ), beschließt die Gemeindevertretung Bad Kleinen die

 

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „ Uferweg „r das Gebiet : Ortslage Bad Kleinen

zwischen dem Uferweg und dem Uferbereich des Schweriner Sees ( Strand-

wiese), bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ), als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen  und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              15

davon besetzte Mandate:              15

davon Anwesende:              14

Ja- Stimmen:              14

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage