14.05.2014 - 7 Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 23 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Planerin vom Planungsbüro Mahnel erläutert sehr umfangreich die vorhandenen Stellungnahmen und verweist in diesem Zusammenhang auf die sehr umfangreiche Erterung im Bauausschuss.

 

In der Beschlussvorlage wird im Einzelnen auf die Abarbeitung der Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen eingegangen. Sodann erläutert sie die grundlegenden Planungszüge für das Mühlengelände und geht im Einzelnen darauf ein, welche örtlichen Belange behrt wurden.

 

Sodann erläutert eine weitere Mitarbeiterin des Planungsbüros Mahnel den Stand der Planung der Umweltverträglichkeit.

 

Nach eingehender Diskussion wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

1.              Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Bad Kleinen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:

-              zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-              teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-              nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Bad Kleinen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.              Die Amtsverwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              15

davon besetzte Mandate:              15

davon Anwesende:              13

Ja- Stimmen:              11

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              2

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage