03.12.2014 - 15 Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 03.12.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dr. Stibbe gibt die notwendigen Informationen zur beabsichtigten Vollverpflegung in der Kita, wobei sie darauf eingeht, dass in den beiden Sitzungen des Sozialausschusses umfangreich dazu Stellung genommen wurde. Die Frühstücks- und Vesperversorgung wird in Eigenversorgung der Kita durchgeführt, wobei eine Mischkalkulation angedacht ist.
Frau Lehmkuhl erläutert aus Sicht der Kita sehr umfangreich das angedachte Konzept und bestätigt auf Nachfrage, dass bis auf 2 Elternhäuser mit allen Eltern gesprochen und eine einvernehmliche Lösung erzielt wurde.
In der darauf folgenden Diskussion macht Frau Rathsack darauf aufmerksam, dass es möglich sein muss, die Mittagsversorgung abzubestellen, da es ansonsten zu unverhältnismäßig hohen Belastungen für die Eltern kommen wird.
Frau Müller gibt in der Diskussion zu bedenken, dass diese Regelung ein sehr starker Eingriff in die Selbstbestimmung der Eltern ist und sie daher diesen Beschlussvorschlag nicht mittragen kann.
Nach der darauf folgenden Diskussion wird folgender Vorschlag unterbreitet:
Im Punkt 3 der Beschlussvorlage soll ergänzt werden:
? Das Mittagessen soll verursachungsgerecht abgerechnet werden.
Abstimmung übe diesen Vorschlag: 11 Ja-Stimme, 2 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung
Sodann wird über die so ergänzt Beschlussvorlage abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen berät das vorliegende Verpflegungskonzept der Kindertagesstätte Bad Kleinen und beschließt:
1. Die Erteilung der Zustimmung zum vorliegenden Konzept der Vollverpflegung als Bestandteil des pädagogischen Konzeptes.
2. Der Essenanbieter und zukünftige Vertragspartner der Gemeinde Bad Kleinen für die Mittagsversorgung ist die Firma A+S Westmecklenburg GmbH Schwerin.
3. Die Abrechnung der Verpflegungskosten mit den Personensorgeberechtigten erfolgt pauschal mit 16 Tagen pro Monat. Das Mittagessen soll verursachungsgerecht abgerechnet werden.
4. Die Höhe der Verpflegungskosten wird in der Gemeindevertretersitzung am 18.02.2015 festgelegt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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