24.06.2015 - 16 Beratung zur Planfeststellung "Erneuerung des B...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

?      Herr Kreher beantragt, 1. Die Punkte, die der Hauptausschuss gestrichen hat, wieder mit rein zu formulieren „Funktion der Aufzüge“.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen,7 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Somit ist dieser Antrag abgelehnt.

 

?      2. das insgesamt die Lärmschutzbelange der gesamten Gemeindestrecke vom Nordkopf bis Südkopf links und rechts der Bahn überprüft werden müssen

Abstimmungsergebnis 14 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung

Somit ist der Antrag angenommen.

 

?      Herr Gericke beantragt die Streichung des letzten Satzes im Punkt 2.

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen

Somit ist der Antrag abgelehnt.

 

?      Herr Wedel: Bürgerbeteiligung (Betroffene) Lärmbelästigung durch Schreiben

 

?      Frau Rathsackchte wissen, wieviel Entscheidungsmöglichkeiten die Gemeinde hat?

 

Es erfolgt die Abstimmung über die so geänderte Beschlussvorlage.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt der Planfeststellung nach § 18a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Bauvorhaben „Planrechtsunterabschnitt Bf Bad Kleinen – Erneuerung Bahnhof und Bahnhofsumfeld“ Strecke 6441 Ludwigslust – Wismar zuzustimmen.

Die Gemeinde Bad Kleinen hat folgende Hinweise oder Bedenken:

 

1.       Der Bahnhofsvorplatz muss weiterhin für den ÖPNV nutzbar sein.

2.       Der Bahnhof als Knotenpunkt von Hauptverkehrsstrecken mit erheblichen Umsteigebeziehungen und Wartezeiten der Reisenden bedingt ein Vorhalten von Service- und Sanitäreinrichtungen. Durch die Gemeinde wird gewünscht, dass auf Grund der Aufenthaltsfunktion und Wartezeiten der Service insbesondere mit Sanitäreinrichtungen vorgesehen wird. Da Bad Kleinen auch direkt mit der Hauptbusstrecke Wismar – Bad Kleinen –bstorf – Schwerin verknüpft ist, wird eine WC-Anlage am Umsteigepunkt Bahnhof Bad Kleinen gefordert. Wenn diese Entscheidung so getroffen ist, bittet die Gemeinde um Informationen, welche Kriterien daran geknüpft sind, diese Einrichtungen so nicht vorzuhalten.

3.       Im Zusammenhang mit dem Rückbau der Gebäude in der Insellage wird auch der Rückbau alter Eisenbahngebäude zwischen Rosensteig und Eisenbahnstraße gefordert im Rahmen der Gefahrenabwehr (illegaler Kinderspielplatz)

4.       Vor Beginn der Baumaßnahmen wird ein Beweissicherungsverfahren auch für die kommunalen Straßen gefordert.

5.       r den Bereich des Mühlengeländes (Verwaltungsgebäude) werden die schallmindernden Maßnahmen entsprechend dem Gutachten gefordert.

6.       r den neu entstehenden Inselbereich sollen keine großkronigen Bäume gepflanzt werden, um die Sichtachsen in Richtung Schwerin, Insel Lieps und Hohen Viecheln nicht zu zerstören.

7.       Dem Rückbau der vorhandenen denkmalgeschützten Gebäude wird seitens der Gemeinde zugestimmt.

8.       Insgesamt müssen die Lärmschutzbelange der gesamten Gemeindestrecke vom Nordkopf bis Südkopf links und rechts der Bahn überprüft werden.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              15

davon besetzte Mandate:              15

davon Anwesende:              15

Ja- Stimmen:              15

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=126880&selfaction=print