01.10.2008 - 10 Regelung der Zufahrt der Ackergrundstücke bei d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 01.10.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sabine Bahnemann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der
Vorsitzende des Bauausschusses, Herr Neetz, erläutert kurz die
Beschlussvorlage. Straßenbaulastträger für diesen Bereich ist das Land, sodass
dies nicht kostenrelevant ist. Da es Begehrlichkeiten der Landwirte gibt, dort
die Abbiegemöglichkeit aufrecht zu erhalten, kommen nur die beiden
Möglichkeiten 2. und 3. in Frage.
2. Ausbau
des Feldweges, in einer Breite, die den genannten Begegnungsfall zulässt
3.
aufwendige technische Sicherung des Gefahrenbereiches
Der 3.
Punkt ist eine sehr aufwendige Angelegenheit.
Er schlägt
vor, mit der Variante 2. zufrieden zu sein.
Frau
Rathsack möchte
bestätigt haben, dass die Gemeinde keinerlei Kosten trägt.
Dies
bestätigt Herr Neetz, laut Aussage der Bauamtsleiterin.
Auf Grund
der gegebenen Informationen schlägt der Bürgermeister vor, dem Beschluss
zuzustimmen, weil festgestellt wurde, dass für die Gemeinde keine Kosten
entstehen. Sollte aus irgend welchen Gründen doch sein, dass auf die Gemeinde
Kosten zukommen, wird dieser Sachverhalt neu in den Ausschüssen und der Gemeindevertretung
beraten.
Nach
weiteren Wortmeldungen kommt es zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag des
Bürgermeisters.
Beschluss
Beschluss:
Auf Grund der gegebenen Informationen stimmt die Gemeindevertretung Bad Kleinen dem Abbiegeverbot aus Richtung Hohen Viecheln in den Feldweg nicht zu, weil festgestellt wurde, dass für die Gemeinde keine Kosten entstehen. Sollte es aus irgend welchen Gründen doch sein, dass auf die Gemeinde Kosten zukommen, wird dieser Sachverhalt neu in den Ausschüssen und der Gemeindevertretung beraten.