01.10.2008 - 8 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Bad Kleinen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Heidrich erläutert die Beschlussvorlage, die im Finanzausschuss beraten und befürwortet wurde. Es gab keine Probleme. Zu allen Maßnahmen sind die Beschlüsse durch die Gemeindevertretung gefasst. Allerdings kritisiert er, dass im Vermögenshaushalt 2 Maßnahmen wieder nicht realisiert sind, die Behindertentoilette in der Kita und die Badestegverlängerung.

Dieser Zustand kann so nicht bleiben. Die Zuständigkeiten der Kontrollen sind zu regeln.

 

Herr Kreher wird sich kundig machen.

 

Herr Neetz erklärt, dass die Verlängerung des Badesteges im Bauausschuss behandelt wurde und auf Grund des Gesamtkonzeptes Uferbefestigung Badestrand/behindertengerechter Zugang eine Förderung angestrebt und für das nächste Jahr vorbereitet ist.

 

Frau Rathsack sieht es als positiv an, alles in einem Gesamtkonzept durchzuführen.

 

Der Bürgermeister spricht sich für die Nutzung von Fördermöglichkeiten aus.

 

Frau Kupsch schließt sich den Ausführungen von Herrn Heidrich an. Sie betont aber auch, dass der Verwaltungshaushalt immer noch nicht aus eigenen Mitteln ausgeglichen werden konnte.

Zum Anfang des Jahres stand der Verwaltungshaushalt noch mit 126 T€ im Minus, die Mittel mussten aus dem Vermögenshaushalt genommen werden. Um 91.500 € hat sich die Lage verbessert. Damit ist der Verwaltungshaushalt immer noch nicht aus eigenen Mitteln ausgeglichen. Es müssen noch 34.900 € aus dem Vermögenshaushalt für laufende Ausgaben eingesetzt werden. Für die Finanzplanung stellt es sich so dar, dass die Gemeinde auch in den nächsten Jahren nicht in der Lage ist, den VWH aus eigenen Kräften abzudecken.

Auch die Rücklage in Höhe von 128 T€ ist nicht groß.

 

Frau Rathsack ist zum Verwaltungshaushalt verwundert, dass die Lohnerhöhungen durch so eine erfahrene Verwaltung nicht in den Haushalt eingearbeitet wurde, denn die Tariferhöhung ist kein Geheimnis.

Weiter interessiert es sie, wie es im Vermögenshaushalt aussieht, wenn die Forderungen, die die Gemeinde an die Bürger hat, beglichen sind. (Bürgerbeteiligung Hauptstraße)

 

Herr Kreher erklärt, dass erst nach Beendigung der Baumaßnahme in der Hauptstraße berechnet werden kann, was auf die einzelnen Bürger und die Gemeinde zukommen wird. Auch die Auseinandersetzung mit dem Zweckverband muss erfolgen. Erst dann können die Bescheide an die Bürger rausgehen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass dies dann sofort im nächsten Jahr in den Haushalt kommt. Es muss darüber hinaus mit Stundungsanträgen von Bürgern gerechnet werden. Auch kann es zu Verzögerungen durch Widersprüche kommen.

 

Der Bürgermeister lässt über den Nachtragshaushalt, der im Finanzausschuss befürwortet wurde, abstimmen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeinde Bad Kleinen beschließt aufgrund des § 50 Kommunalverfassung M-V, die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2008.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               15

davon besetzte Mandate:                                                      15

davon Anwesende:                                                                11

Ja- Stimmen:                                                                         10

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -