26.08.2015 - 13 Grundsatzentscheidung zur Herstellung einer öff...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wunrau erläutert die Notwendigkeit der Änderung der Erschließungsanlage von privat in öffentlich.

Der Bauausschuss hat diese Änderung befürwortet. In diesem Zusammenhang erläutert er, dass der Zweckverband seine Erschließungsanlagen nur in den öffentlichen Raum verlegt und es dadurch notwendig ist, dass die Gemeinde Straßenbaulastträger wird. Daraus resultiert auch die Unterhaltungslast für diese Straße. Ein weiterer Vorteil für die Bürger des Ortes wäre, dass die Grundstücke in der Hauptstraße nach hinten entwässern könnten und es dadurch für die Bürger eine Kostersparnis gibt.

 

Sodann wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen stimmt der Änderung der Art der Erschließungsanlage von Privat in Öffentlich innerhalb des B-Planes Nr. 14A, 1. Änderung zu.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:15

davon besetzte Mandate:15

davon Anwesende:14

Ja- Stimmen:14

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:-

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=128990&selfaction=print