01.10.2008 - 15 Satzungsbeschluss über den B-Plan Nr. 20 "Woche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Kurze Erläuterungen durch den Bürgermeister und Herrn Neetz. Um zur Rechtskraft des B-Planes zu gelangen, ist dieser Satzungsbeschluss notwendig. Die Bekanntmachung würde erst dann erfolgen, wenn die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde vorliegt.

Der Bürgermeister betont, dass er erst den B-Plan unterschreiben wird, wenn die entsprechenden Zahlungen der Anlieger erfolgt sind. Auf die Gemeinde dürfen keine Kosten zukommen.

 

Der Bürgermeister lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss

Beschluss:

1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung M-V (LBauO M-V)          

    in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBI. M-V S. 102), sowie der

    Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO)

    vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des  

    Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 ( BGBI. I S. 446 )

    sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des

    Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58)

    beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 20 „Wochenendsiedlung Bad

    Kleinen„ für das Kerngebiet der bestehenden Wochenendsiedlung am Schweriner See,

    bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ) sowie die örtlichen

    Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

2. Die Begründung wird gebilligt.

 

3. Der Beschluss über den Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist auch

    anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über

    den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               15

davon besetzte Mandate:                                                      15

davon Anwesende:                                                                11

Ja- Stimmen:                                                                         7

Nein- Stimmen:                                                                     3

Stimmenthaltungen:                                                              1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

Die anwesenden Gäste verlassen den Sitzungsraum.