21.10.2015 - 15 Antrag zu TTIP, Resolution gegen das internati...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zunächst begründet Herr Heidrich den durch die Fraktion Die Linke eingereichten Beschlussvorschlag.

 

Herr Kreher macht deutlich, dass er dem Beschlussvorschlag nicht folgen kann, weil er dies politisch motiviert sieht.

 

Herr Gericke ergänzt dazu, dass es viele Kommunen in Deutschland gibt, die diese Resolution unterstützen und diese Handels- und Dienstleistungsabkommen sehr kritisch betrachten und negative Auswirkungen für die Kommunen sehen. Darüber hinaus unterstützt der Sdte- und Gemeindebund, der Deutsche Landkreistag und viele kommunale Institutionen. Es sieht dieses nicht politisch motiviert.

 

Sodann stellt Herr Kreher den Antrag, dass diese Resolution in die Ausschüsse verwiesen wird.

Abstimmung über den Antrag: 3 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen

Somit hat der Antrag keine Zustimmung gefunden.

 

Sodann wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt die Annahme der Resolution (siehe  Anlage 1) zum internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen und unterstützt damit das Positionspapier des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Verbandes Kommunaler Unternehmen.

 

2. Die Gemeindevertretung Bad Kleinen lehnt die Abkommen TTIP, CETA und TISA ab und  beauftragt die Verwaltung und den Bürgermeister, sich im Namen der Gemeinde Bad Kleinen beim Deutschen Städtetag, Deutschen Landkreistag, Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem Verband Kommunaler Unternehmen in diesem Sinne gegen die geplanten Abkommen zu positionieren und sowohl bei der Landesregierung MV, der Bundesregierung, dem EU-Parlament als auch bei der EU-Kommission zu intervenieren.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:15

davon besetzte Mandate:15

davon Anwesende:15

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen: 5

Stimmenthaltungen: 1

Befangenheit nach § 24 KV M-V: -

 

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