14.12.2015 - 10 Beratung und Beschlussfassung über den Vertrag ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohen Viecheln
- Datum:
- Mo., 14.12.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bremer vom Zweckverband wurde geladen.
Es liegt der Gemeindevertretung ein Mustervertrag mit dem Angebot zur Bereitstellung von Löschwasser vor.
Herr Bremer macht Ausführungen dazu:
6 Vertragshydranten x 42,00 (5 vorhanden + 1 weiterer im Lindenweg erforderlich (Kosten für die Anschaffung ca. 3000,00 €)
Zum vorhandenen Bestand in den Ortsteilen schildert Herr Bremer ebenfalls die Situation
Insgesamt würden ca. 10 Vertragshydranten vereinbart werden.
Punkt 5.3. wird geändert, Herr Glöde verliest die neue Formulierung:
Die Abrechnung der entnommenen Trinkwassermenge erfolgt jährlich zum 31.12. im Monat Januar des darauf folgenden Jahres zwischen dem Zweckverband Wismar und dem jeweils zuständigen Amt. Die entnommenen Mengen werden durch Berechnung, Schätzung und Messung insbesondere anhand der durch die Feuerwehren zu fertigenden Einsatzberichte sowie der sonstigen beim Zweckverband Wismar angemeldeten Wasserentnahmen ermittelt. Das Entgelt wird 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
Es gibt einen zusätzlichen Punkt 7.6., den Herr Glöde verliest:
Die Einhaltung der Vorgaben der DVGW Arbeitsblätter technische Regeln W405 Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung W408A Anschluss von Entnahmevorrichtungen an Hydranten und Trinkwasserverteilungsanlagen Beiblatt 1 Hinweise zum Standrohren ist durch den Zweckverband Wismar bzw. durch die Stadt/Gemeinde sicherzustellen. Die Regelungen sind Vertragsgegenstand dieses Vertrages (siehe Anlage).
Die Gemeindevertretung fordert folgende zusätzliche Änderung im Entwurf:
In 6.1. werden die Sätze 3. „Alle Herstellungs- und Folgekosten hat die Gemeinde zu übernehmen.“ und 4. „Dazu gehören auch die Kosten, die ggf. für den Rückbau einer Wasserentnahmestelle anfallen“ gestrichen.
Es erfolgt die Abstimmung über die Beschlussvorlage mit den genannten Änderungen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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