15.02.2016 - 10 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohen Viecheln
- Datum:
- Mo., 15.02.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beschluss
Beschluss:
1. Für das Gebiet : Gemarkung Hohen Viecheln, Flur 2, Flurstücke- Nr. 288/3 ( teilweise ) und
289/2, westlich der Ortslage Hohen Viecheln, südlich an die Fritz- Reuter-
Straße - L 031 angrenzend, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Das ca. 2 ha große Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Neubau eines Feuerwehrgebäudes mit Fahrzeughalle und allen erforderlichen Funktionsbereichen
sowie den dazugehörigen Parkplätzen,
- Errichtung eines Übungsplatzes,
- der Standort wird ausschließlich für die Neuerrichtung der Feuerwache Hohen Viecheln entwickelt
2. Den Planungszielen entsprechend, ist das Baugebiet nach § 11 BauNVO als Sonstiges
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ festzusetzen.
3. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.
4. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu
unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern.
5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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201,9 kB
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