05.10.2016 - 9 Beratung und Beschlussfassung zur Satzung über ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Heidrich erläutert den Vorschlag des Finanzausschusses zur Aufstellung einer Hebesatzung und begründet die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A, B und der Gewerbesteuer.

 

Der Gemeindevertretung liegt der Vorschlag des Finanzausschusses vor.

 

Grundsteuer A:300 v. H.

Grundsteuer B:375 v. H.

Gewerbesteuer:340 v. H.

 

Durch Herrn Wirth werden zu der Erhöhung Ausführungen an Hand von Beispielen gemacht.

Für die Betroffenen handelt es sich dabei um überschaubare Auswirkungen.

 

Durch Herrn Heidrich wird der Antrag gestellt, die Grundsteuer A auf 310 v. H. anzuheben.

Es liegen zwischenzeitlich die Orientierungsdaten des Erlasses des Innenministeriums für 2017 vor.

Abstimmung über den Antrag: 9 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung

 

Herr Kreher begründet seine ablehnende Haltung über die erneute Erhöhung der Hebesätze in der Gemeinde Bad Kleinen.

 

Ebenso sieht Frau Rathsack eine Erhöhung sehr kritisch und versteht die Erhöhung als falsches Signal der Gemeinde an die Betroffenen.

 

Sodann wird insgesamt über die Höhe der Hebesätze abgestimmt:

 

Beschluss:

Grundsteuer A: 310 v.H.

Grundsteuer B: 375 v.H.

Gewerbesteuer: 340 v.H.

 

Im „Mäckelbörger Wegweiser“ wird das Erfordernis der Anhebung der Hebesätze der Gemeinde Bad Kleinen den Bürgern sachlich erklärt.


 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Bad Kleinen.
(Grundsteuer A: 310 v.H., Grundsteuer B: 375 v.H., Gewerbesteuer: 340 v.H.)

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:15

davon besetzte Mandate:15

davon Anwesende:14

Ja- Stimmen:9

Nein- Stimmen:4

Stimmenthaltungen:1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage