01.03.2017 - 7 Beratung und Beschlussfassung zum Abschnittsbil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 01.03.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Eckhard Rohde
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
1. Die Ortsdurchfahrt (OD) Bad Kleinen L 031 von Bobitz nach Hohen Viecheln (Hauptstraße/Viechelner Chaussee) wurde im Abschnitt, beginnend am Ende der OD bei Station 060/4,695 (Bezugspunkt: Gemarkung Bad Kleinen, Flur 1, Flurstück 111) bis zum Kreuzungsbereich L 031 (Richtung Wismar/B106) und Hauptstraße als Gemeindestraße hinsichtlich der Gehweganlage erneuert.
Da sich diese Erneuerungsmaßnahme nur auf ein Teilstück der OD L 031 erstreckt, beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen, dieses Teilstück auf der Grundlage eines Abschnittes im Sinne von § 8 Abs. 4 KAG M-V in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Straßenbaubeitragssatzung abzurechnen. Die Anlage weist den Beginn und das Ende der veranlagten Anlage aus und ist Bestandteil dieser Beschlussfassung.
2. Die öffentliche Einrichtung im Sinne des Straßenbaubeitragsrechtes ist die Straße insgesamt mit allen Teileinrichtungen. Die Ortsdurchfahrt L 031 wird auf dem Abschnitt gemäß Ziffer 1 dieses Beschlussvorschlages lediglich hinsichtlich ihrer Teileinrichtung Gehweg erneuert. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt, dass die Straßenbaubeiträge für die Teileinrichtung Gehweg im oben genannten Abschnitt der L 031 im Wege der Kostenspaltung im Sinne von § 7 Abs. 3 KAG M-V in Verbindung mit § 6 der Straßenbaubeitragssatzung erhoben werden. Die Anlage weist den Beginn und das Ende der veranlagten Anlage aus und ist Bestandteil dieser Beschlussfassung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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