01.03.2017 - 13 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Schulga...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wunrau erläutert die Notwendigkeit des B-Planes.

Aufgrund der Planungsmaßnahmen des Neubaus der Kita wird in diesem Zusammenhang nochmals darauf hingewiesen, dass auch ein Baufenster für den eventuellen Bau eines Hortes mit vorgesehen werden sollte.

Weitere Fragen werden beantwortet.


 

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 mit der Gebietsbezeichnung "Schulgarten“. Das Änderungsverfahren soll als beschleunigtes Verfahren nach den Maßgaben des § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Der Geltungsbereich umfasst einen nordöstlichen Teil der Ursprungssatzung mit den Flurstücken 211/116, 211/117, 211/118, 211/154, 211/156, 211/158 (teilw.), 211/159, 211/160 und 211/173 (teilw.), Flur 1, Gemarkung Bad Kleinen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Planungsziel ist im Wesentlichen die Erweiterung der Kindergartengebäude auch unter dem Gesichtspunkt zukünftiger Entwicklungen. Dazu werden Teile einer festgesetzten Grünfläche und eines allgemeinen Wohngebietes (WA) in eine Fläche für den Gemeinbedarf umgewidmet. Das übrige allgemeine Wohngebiet innerhalb des Änderungsbereichs entfällt ebenfalls und wird der privaten Spielplatzfläche zugeordnet.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:15

davon besetzte Mandate:15

davon Anwesende:15

Ja- Stimmen:15

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:-

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=150672&selfaction=print