11.12.2008 - 14 Antrag auf Errichtung eines Werbeschildes am Wo...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Neetz als Vorsitzender des Bauausschusses erläutert sehr umfangreich, dass dieser Antrag nicht befürwortet werden sollte, da es an diesem Standort zu einer Gesamtlösung kommen muss.

Er geht davon aus, dass für dieses Wohngebiet durchaus ein Sammelaufsteller zulässig ist, welcher auf verschiedene Firmen, die in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig sind, hinweist. Dies bedarf jedoch der Koordinierung und Bereitstellung finanzieller Mittel. Für den Haushalt 2009 sind bereits finanzielle Mittel mit geplant.

In der Diskussion wird deutlich, dass Herr Mario Schulz einen Hinwies von der Verwaltung erhalten soll, dass sein Antrag berücksichtigt wird, jedoch eine Einzelmaßnahme nicht sinnvoll erscheint.

 

In der nächsten Gemeindevertretersitzung sollte eine Beschlussfassung zu einem Sammelaufsteller erfolgen.

 

Sodann wird der Beschlussvorschlag wie folgt formuliert.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Bad Kleinen stimmt dem Antrag von Herrn Mario Schulz auf Errichtung eines Werbeschildes an der Einfahrt zum Wohngebiet B3 Bad Kleinen zu.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               15

davon besetzte Mandate:                                                      15

davon Anwesende:                                                                13

Ja- Stimmen:                                                                         -

Nein- Stimmen:                                                                     13

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

Somit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.