04.02.2009 - 10 Bebaubauungsplan Nr. 14 A "Gallentin Süd" - Abw...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Planer erläutert ausführlich die vorliegende Beschlussvorlage und beantwortet während der Wortmeldungen Fragen der Gemeindevertreter.

 

Frau Plieth erklärt hierzu, dass momentan der Erschließungsvertrag erarbeitet und voraussichtlich im nächsten Bauausschuss beraten wird. Weiter muss geregelt werden, dass die Leitungsrechte der Regenentwässerung innerhalb des Planes gesichert werden. Auch sie beantwortet Fragen der Anwesenden.

 

Herr Böhnke erklärt, dass er dagegen stimmen wird, weil dort ein Gebäude entsteht, welches seiner Meinung nach flächenmäßig viel zu groß gestaltet wird. Ansonsten ist er schon dafür, dass dort etwas geschieht.

 

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Beschluss

Beschluss:

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen behandelt die eingegangenen Stellungnahmen zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14A der Gemeinde Bad Kleinen. Die Anregungen und Stellungnahmen werden gemäß Anlage behandelt. Anregungen und Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden bewertet.

2.      Die Behandlung der Stellungnahmen wird durch Abwägungsbeschluss von der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen gebilligt.

3.      Bei der Abwägung werden sämtlich die Stellungnahmen und Anregungen berücksichtigt, die bis zum Abschluss der Zeiträume für die Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen sind.

4.      Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Bad Kleinen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

5.      Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses wird der Satzungsbeschluss gefasst.

6.      Die Genehmigung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14A für das Gebiet „Gallentin Süd“ ist nach Satzungsbeschluss beim Landkreis Nordwestmecklenburg zu beantragen. Nach Genehmigung ist der Bebauungsplan rechtskräftig und ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14A während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

7.      In der Bekanntmachung der Satzung ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               15

davon besetzte Mandate:                                                      15

davon Anwesende:                                                                15

Ja- Stimmen:                                                                         12

Nein- Stimmen:                                                                     1

Stimmenthaltungen:                                                              1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          1 (Herr Neetz)

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=16312&selfaction=print