04.02.2009 - 10 Bebaubauungsplan Nr. 14 A "Gallentin Süd" - Abw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 04.02.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Planer erläutert ausführlich die vorliegende Beschlussvorlage und beantwortet während der Wortmeldungen Fragen der Gemeindevertreter.
Frau Plieth erklärt hierzu, dass momentan der Erschließungsvertrag erarbeitet und voraussichtlich im nächsten Bauausschuss beraten wird. Weiter muss geregelt werden, dass die Leitungsrechte der Regenentwässerung innerhalb des Planes gesichert werden. Auch sie beantwortet Fragen der Anwesenden.
Herr Böhnke erklärt, dass er dagegen stimmen wird, weil dort ein Gebäude entsteht, welches seiner Meinung nach flächenmäßig viel zu groß gestaltet wird. Ansonsten ist er schon dafür, dass dort etwas geschieht.
Beschluss
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen
behandelt die eingegangenen Stellungnahmen zur Satzung über den Bebauungsplan
Nr. 14A der Gemeinde Bad Kleinen. Die Anregungen und Stellungnahmen werden
gemäß Anlage behandelt. Anregungen und Stellungnahmen von Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden
bewertet.
2. Die Behandlung der Stellungnahmen wird durch
Abwägungsbeschluss von der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen
gebilligt.
3. Bei der Abwägung werden sämtlich die Stellungnahmen
und Anregungen berücksichtigt, die bis zum Abschluss der Zeiträume für die Öffentlichkeitsbeteiligung
eingegangen sind.
4. Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können
bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB
unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Bad Kleinen deren Inhalt nicht
kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit
des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
5. Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses wird der
Satzungsbeschluss gefasst.
6. Die Genehmigung der Satzung über den Bebauungsplan Nr.
14A für das Gebiet „Gallentin Süd“ ist nach Satzungsbeschluss beim
Landkreis Nordwestmecklenburg zu beantragen. Nach Genehmigung ist der
Bebauungsplan rechtskräftig und ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14A
während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann.
7. In der Bekanntmachung der Satzung ist darauf hinzuweisen,
dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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