26.09.2018 - 9 Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer E - Lad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wunrau erläutert die Notwendigkeit, warum es in der Gemeinde eine Elektroladestation geben sollte und die finanziellen Auswirkungen. Eine Reihe der Mitglieder der Gemeindevertretung pflichten ihm bei. Für die zukünftige touristische Entwicklung in der Gemeinde halten sie dieses für zukunftsweisend.


 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt gemeinsam mit der WEMAG AG eine E-Ladestation auf den Flurstücken 159/6 und 160/9, Flur 1 Gemarkung Bad Kleinen (Parkplatz) zu errichten. Die anteiligen Kosten (25%) sind für den Haushalt 2019 einzuplanen. Betreiber der Anlage wird die WEMAG AG sein.
 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 15

davon besetzte Mandate: 15

davon Anwesende: 15

Ja- Stimmen: 15

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage