18.12.2019 - 11 Verzicht auf die Erstellung eines kommunalen Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Heidrich erläutert die Beschlussvorlage und geht insbesondere darauf ein, dass auf Grund der neuen Gesetzgebung ein Gesamtabschluss nicht mehr notwendig sei. Er empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Herr Wirth bemängelt, dass die Wohnungsgesellschaft Bad Kleinen immer noch keinen Aufsichtsrat hat.

 

Herr Wölm geht auf diese Kritik ein und erläutert, dass die Gesellschafterversammlung sich entschieden hat, keinen Aufsichtsrat zu bilden.

Sodann wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.
 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt gemäß § 176 Kommunalverfassung M-V auf die Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses gemäß § 61 Kommunalverfassung M-V zu verzichten. Stattdessen ist ein Beteiligungsbericht nach § 73 Abs. 3 erstmals für das Haushaltsjahr 2019 zu erstellen.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 15

davon besetzte Mandate: 15

davon Anwesende: 15

Ja- Stimmen: 15

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

 

 

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