18.12.2019 - 11 Verzicht auf die Erstellung eines kommunalen Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 18.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Heidrich erläutert die Beschlussvorlage und geht insbesondere darauf ein, dass auf Grund der neuen Gesetzgebung ein Gesamtabschluss nicht mehr notwendig sei. Er empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Herr Wirth bemängelt, dass die Wohnungsgesellschaft Bad Kleinen immer noch keinen Aufsichtsrat hat.
Herr Wölm geht auf diese Kritik ein und erläutert, dass die Gesellschafterversammlung sich entschieden hat, keinen Aufsichtsrat zu bilden.
Sodann wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt gemäß § 176 Kommunalverfassung M-V auf die Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses gemäß § 61 Kommunalverfassung M-V zu verzichten. Stattdessen ist ein Beteiligungsbericht nach § 73 Abs. 3 erstmals für das Haushaltsjahr 2019 zu erstellen.