18.12.2019 - 7 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Mitarbeiterin des Planungsbüros Mahnel stellt die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 A der Gemeinde Bad Kleinen für das Gebiet Gallentin Süd vor.

In diesem Zusammenhang geht sie auch insbesondere auf die getroffenen Einwende und Bedenken ein und erläutert, wie sie abgewogen wurden.

 

Herr Wunrau legt den Standpunkt des Bauausschusses dar.

 

Nach eingehender Beratung und Beanwortung von Anfragen wird über den Beschluss mit den Ergänzungen des Bauausschusses abgestimmt:

 

Ergänzung des Bauausschusses:

Böschung abfangen durch Anpflanzungen in finanzieller Verantwortung durch den Vorhabenträger. Sollte schnellstens erfolgen, vor Rechtskraft des Planes!

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Bad Kleinen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:

- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Bad Kleinen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Die Verwaltung des Amtes Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 15

davon besetzte Mandate: 15

davon Anwesende: 15

Ja- Stimmen: 15

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage