18.12.2019 - 13 Beratung und Beschlussfassung zur Satzung über ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Heidrich erläutert die Satzung und geht insbesondere darauf ein, warum sich der Finanzausschuss entschieden hat, die Hebesätze deutlich zu erhöhen.

Er betont, dass mit dieser Maßnahme die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Gemeinde Bad Kleinen eventuell im Jahr 2020 mit einer Entschuldung rechnen kann.

Die Landesregierung hat diesbezüglich neue gesetzliche Regelungen geschaffen.

 

Sodann wird stark thematisiert, ob es angemessen erscheint, den Hebesatz gerade für Landwirte so stark anzuheben. Dies wird insbesondere durch Frau Rathsack erörtert.


 

Nach eingehender Beratung und breiter Diskussion wird die vorliegende Satzung ergänzt:

 

Grundsteuer A  350

Grundsteuer B  400

Gewerbesteuer  380

 

Über die so ergänzte Beschlussvorlage wird abgestimmt.


 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Bad Kleinen.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 15

davon besetzte Mandate: 15

davon Anwesende: 15

Ja- Stimmen: 12

Nein- Stimmen: 3

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage