13.05.2020 - 10 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


 

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 „Senioren Wohnanlage Bad Kleinen“. Der Geltungsbereich ist begrenzt durch:

-          im Norden: durch die Schulstraße,

-          im Osten: durch bebaute Grundstücke entlang der Schulstraße,

-          im Süden: durch bebaute Grundstücke entlang der Hauptstraße,

-          im Westen: durch einen Netto-Markt und die bebauten Grundstücke entlang der Wismarsche Straße

  1. Die Begründung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 „Senioren Wohnanlage Bad Kleinen wird gebilligt.
  2. Der Beschluss der Satzung über Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt ist.

Das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 15

davon besetzte Mandate: 15

davon Anwesende: 15

Ja- Stimmen: 15

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen:      -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=194102&selfaction=print