25.05.2020 - 8 Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatz...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Frau Baustian informiert über wesentliche Schwerpunkte zum Haushalt 2020 der Gemeinde Hohen Viecheln.

Sie weist abschließend darauf hin, dass die Gemeinde im Haushaltsjahr 2021 laut § 27 FAG M-V Finanzierungshilfen beantragen kann, wenn sie ihre Realsteuerhebesätze auf die vom Statistischen Landesamt ermittelten Durchschnittshebesätze nach Gemeindegrößenklassen, plus jeweils 20 Hebesatzpunkte, anhebt.

Die Gemeindevertretung legt fest, eine Erhöhung der Hebesätze sowie eine Erhöhung des Pachtzinses für landwirtschaftlich genutzte Flächen in einer späteren Sitzung (Herbst 2020) eingehend zu beraten.

Zum Haushaltsplan 2020 trifft die Gemeindevertretung die Festlegungen, für die Investitionsmaßnahmen

  • Planung Straßenbau nach Hädchenshof (veranschlagt mit 20.000,00 €) und
  • Anschaffung einer Wärmebildkamera (veranschlagt mit 4.400,00 €),

im Haushaltsjahr 2020 keine Mittel bereitzustellen. Die Haushaltsansätze sind dementsprechend zu ändern.

Unter Berücksichtigung der festgelegten Änderungen beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Hohen Viecheln einstimmig.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln beschließt aufgrund der §§ 45 ff der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2020.

Zum Haushaltsplan 2020 trifft die Gemeindevertretung die Festlegungen, für die Investitionsmaßnahmen

  • Planung Straßenbau nach Hädchenshof (veranschlagt mit 20.000,00 €) und
  • Anschaffung einer Wärmebildkamera (veranschlagt mit 4.400,00 €),

im Haushaltsjahr 2020 keine Mittel bereitzustellen. Die Haushaltsansätze sind dementsprechend zu ändern.
 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 9

davon besetzte Mandate: 9

davon Anwesende: 9

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage