26.09.2007 - 19 Personalangelegenheiten Kita Bad Kleinen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Finanzausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag zu ebenfalls, der Sachverhalt sei allerdings nicht nachvollziehbar. Hier kritisiert Herr Heidrich, dass die Vorlagen auf Grund der Software nicht mehr zu ändern sind. Frau Stasiak habe ihm telefonisch bereits andere Zahlen genannt.

 

Frau Dr. Stibbe beantwortet Fragen der Anwesenden.

Während der Wortmeldungen beantragt Herr Heidrich, im Sachverhalt den Satz „Die offen bleibenden 7,54 Std. Std./wö werden durch die Leiterin abgedeckt“ zu streichen.

Frau Hein nimmt kurz Stellung dazu.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, dem grundsätzlich zuzustimmen und es muss geklärt werden, dass der Gemeinde keine zusätzlichen Kosten entstehen.

 

Es wird über den Antrag von Herrn Heidrich abgestimmt. Dieser Antrag wird einstimmig befürwortet.

 

Nach weiteren Erläuterungen und Wortmeldungen ruft der Bürgermeister die geänderte Vorlage zur Abstimmung auf mit dem Hinweis, dass das Amt den Beschluss so umsetzt, dass in der Kita keine Lücke entsteht.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt die Einstellung eines/er staatlich anerkannten Erziehers/ in ab 1. Oktober 2007 mit 30 Std./wö Arbeitszeit befristet für 1 Jahr. Die befristete Stelle, die zum 31. 10. 2007 ausläuft wird ab 01. 11. 2007 mit einer/em staatlich anerkannter Erzieher/ in mit 30 Std./ wö Arbeitszeit  für 2 Jahre weiterbesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               15

davon besetzte Mandate:                                                      15

davon Anwesende:                                                                14

Ja- Stimmen:                                                                         14

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

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