11.08.2021 - 8 Antrag der Wehrführung der Ortsfeuerwehr Bad Kl...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Kinne macht darauf aufmerksam, dass es im Beschluss nicht wie formuliert „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses“ sondern „Planung“ heißen muss.

 

Er geht auf die Probleme, die sich aus dem geplanten Anbau an die Freiwillige Feuerwehr ergeben ein.

 

Dieses sind folgende Argumente:

  • zu wenig Parkplätze, benötigt werden mindestens 26
  • viel weitere Laufwege
  • was wird aus Containerstellplatz, wenn Parkplätze, dann noch weitere Wege
  • kreuzende Verkehrswege fußläufig, Verbindungsbau fahrzeugtechnisch
  • Aufstellungsfläche vor den Toren muss gleich Fahrzeughallentiefe, aber wenigstens 9 Meter sein + Rangierfläche
  • Teich müsste komplett zugeschüttet werden (Rangierbereich)
  • 2. Ausfahrt schon im Sperrflächenbereich, Zufahrt Wohngebiet, Abbiegespur
  • Fläche ist nicht mehr erweiterbar, da vollständig ausgereizt
  • Abgleich Brandschutzbedarfsplan
  • Nachnutzung – altes Gebäude!
  • keine Veranstaltungsfläche mehr für Feuerwehr/Gemeinde (Osterfeuer, Tannenbaumverbrennen)
  • ohne Förderung nicht möglich (Neubau)

 

Frau Rathsack unterstützt die Aussage, dass eine Planung durchaus für den Neubau des FF-Gebäudes gerechtfertigt wäre.

 

Herr Wunrau plädiert für den Anbau und macht Probleme, welche sich aus dem Neubau ergeben könnten, deutlich.

 

Herr Gericke spricht sich ebenfalls gegen den Neubau aus.

 

Herr Kinne wiederholt den Vorschlag, dass es sich bei der Beschlussfassung nur um eine Planung handelt und stellt einen diesbezüglichen Antrag.

 

In der weiteren Diskussion wird durch den Bürgermeister folgender Antrag gestellt:

 

Zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung ist ein Variantenvergleich zwischen dem geplanten Anbau und dem durch die Ortswehrführung der Wehr Bad Kleinen eingereichten Neubau einschließlich der zu erwartenden Kosten vorzulegen.

 

Da dieses der weitergehende Beschlussantrag ist, wird zunächst darüber abgestimmt:

 

Ja-Stimmen: 13   Nein-Stimmen: -  Stimmenthaltungen: -

 

Damit ist der Beschlussvorschlag zunächst zurückgestellt.