11.08.2021 - 10 Bestätigung der überarbeiteten Entwurfsplanung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Wunrau erläutert den Beschlussvorschlag, warum dieser erneut in der Gemeindevertretung beraten werden muss.

 

Er bringt zum Ausdruck, dass der 2. Planungsentwurf nochmals durch den Bauausschuss beraten wurde und aufgrund von Abweichungen zum 1. Entwurf überarbeitet wurde.

 

Der Bauausschuss schlägt vor, die Grundsätze der 1. Planung zum Beschluss zu erheben. Da die Miteigentümer der Wohnblöcke im Bereich der geplanten Baumaßnahme mit Eingriffen in ihr Eigentum zu rechnen hätten, sollen diese in einer Eigentümerversammlung informiert werden.

 

Herr Gericke spricht sich intensiv dagegen aus, dass schon jetzt eine Beschlussfassung erfolgen soll. Des Weiteren bringt er zum Ausdruck, dass in der Beschreibung der Baumaßnahme Unkorrektheiten vorhanden sind. Er erhält Unterstützung von mehreren Mitgliedern der Gemeindevertretung.

 

 

Sodann stellt er den Antrag, dass der Beratungsgegenstand bis zum Abschluss einer Einwohnerversammlung verschoben werden soll.

 

Nach Diskussion über den Antrag wird abgestimmt.

 

Ja-Stimmen: 6   Nein-Stimmen: 7   Stimmenthaltungen: -

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Es wird nochmals über den Beschlussvorschlag und –varianten sowie Ergänzungen debattiert. Im Ergebnis wird dargelegt, dass das Planungsvorhaben nach Möglichkeit im Einvernehmen mit den Eigentümern der Wohnblöcke und Eigenheimbesitzern hergestellt werden sollte.

 

Dieses wird zu Protokoll genommen, wobei der Beschlussvorschlag nicht geändert wird.

 

Sodann wird über den ungeänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.
 

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Die Entwurfsplanung der VIUS Ingenieurgesellschaft GmbH & Co. KG von März 2021 und die überarbeiteten Lagepläne vom 23.06.2021 für den Umbau und die Erneuerung der Kurzen Straße und der Straße der Jugend in Bad Kleinen werden als Grundlage für die weitere Planung bestätigt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 15

davon besetzte Mandate: 15

davon Anwesende: 13

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen: 4

Stimmenthaltungen: 1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage