11.08.2021 - 7 Aufstellungsbeschluss der Gemeinde Bad Kleinen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wunrau erläutert den Standpunkt des Bauausschusses für die Aufstellung des B-Planes 28 und legt dar, dass sich der Bauausschuss positiv für diesen B-Plan einsetzt.

 

Er bringt jedoch auch zum Ausdruck, dass es noch notwendig ist, einen städtebaulichen Vertag zu schließen und mit dem Planungsbüro die Honorarkosten zu besprechen sowie einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

 

Da es keine wesentlichen Nachfragen an die anwesenden Vertreter des Projektes gibt, wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 mit der Gebietsbezeichnung „Nördliches Mühlengelände“ gemäß § 2 und 8 i. V. m. § 13a BauGB.

Der Geltungsbereich mit einer Größe von rund 2,2 ha liegt in Bad Kleinen zwischen dem Uferweg und den Bahngleisen südlich der Bahnbrücke Mühlenstraße und nördlich des bereits baugenehmigten, ehemaligen Silos und der dazugehörigen Anlagen.

Der Geltungsbereich ist auf dem Übersichtsplan in der Anlage 1 dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Das Planungsziel besteht in der Festsetzung eines Mischgebietes und eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 und 6 BauNVO entsprechend der neuen, mit der Gemeinde abgestimmten städtebauliche Konzeption (s. Anlage 2).

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 15

davon besetzte Mandate: 15

davon Anwesende: 13

Ja- Stimmen: 13

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen:      -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

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Anlagen zur Vorlage