09.08.2021 - 7 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Neu

 

Herr Gutsch stellt den Antrag eine Holzfassade auszuschließen.

 

Über den Antrag wird abgestimmt.


Ja-Stimmen: 3  Nein-Stimmen: 4  Stimmenthaltungen: -

 

Somit erhält der Antrag   k e i n e   Zustimmung.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:
1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 12 „Mehr-

    Generationen-Wohnanlage Fritz-Reuter- Straße“ in Hohen Viecheln wurden von den

    Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen

    Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft.

    Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss

    genommen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher

    Belange das Ergebnis mitzuteilen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung

    der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der

    Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die

    Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichen-

    verordnung – PlanzV) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58), der Landesbauordnung M-V

    (LBauO M- V) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V S. 344) - einschließlich aller

    zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtkräftigen Änderungen, beschließt die

    Gemeindevertretung

    den Bebauungsplan Nr. 12 „Mehr-Generationen-Wohnanlage Fritz-Reuter-Straße “ in

    Hohen Viecheln, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie

    die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.

 

5. Der Beschluss über den Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch

    anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und

    über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 7

davon besetzte Mandate: 7

davon Anwesende: 7

Ja- Stimmen: 6

Nein- Stimmen: 1

Stimmenthaltungen:      -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

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Anlagen zur Vorlage