20.09.2021 - 10 Beratung zur Stellungnahme zur Teilfortschreibu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohen Viecheln
- Datum:
- Mo., 20.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Silke Plieth
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln nimmt zur o. g. Teilfortschreibung wie folgt Stellung:
- Die Einschränkung der Siedlungstätigkeit und des Einwohnerwachstums auf 3 Prozent in den nichtzentralen Orten beschneidet in unzulässiger Weise die kommunale Selbstverwaltung.
- Bei der Verdichtung der Flächeninanspruchnahme sind bauliche Missstände wie z. B. ehemalige Liegenschaften der LPG extra als zusätzliche Wohnbaupotenziale auch in den nichtzentralen Orten als Entwicklungsmöglichkeiten über 3 Prozent mit auszuweisen.
- In der Infrastrukurausstattung sind die Kriterien der Sicherung des Brandschutzes und vorhandenen Naherholungspotenziale mit auszuweisen.
- Die Schaffung von altersgerechten Wohnungen ist in der Berechnung der Wohnraumbilanz von 3 Prozent nicht mit anzurechnen. Siehe Punkt 2.2.2 Nr. 3
- Die besondere Nähe des Zentralortes Bad Kleinen muss bei der Wohnbaubemessung Berücksichtigung finden und sollte stets angepasst werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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262,1 kB
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