20.09.2021 - 10 Beratung zur Stellungnahme zur Teilfortschreibu...

Beschluss:
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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln nimmt zur o. g. Teilfortschreibung wie folgt Stellung:

 

  1. Die Einschränkung der Siedlungstätigkeit und des Einwohnerwachstums auf 3 Prozent in den nichtzentralen Orten beschneidet in unzulässiger Weise die kommunale Selbstverwaltung.
  2. Bei der Verdichtung der Flächeninanspruchnahme sind bauliche Missstände wie z. B. ehemalige Liegenschaften der LPG extra als zusätzliche Wohnbaupotenziale auch in den nichtzentralen Orten als Entwicklungsmöglichkeiten über 3 Prozent mit auszuweisen.
  3. In der Infrastrukurausstattung sind die Kriterien der Sicherung des Brandschutzes und vorhandenen Naherholungspotenziale mit auszuweisen.
  4. Die Schaffung von altersgerechten Wohnungen ist in der Berechnung der Wohnraumbilanz von 3 Prozent nicht mit anzurechnen. Siehe Punkt 2.2.2 Nr. 3
  5. Die besondere Nähe des Zentralortes Bad Kleinen muss bei der Wohnbaubemessung Berücksichtigung finden und sollte stets angepasst werden.


 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 9

davon besetzte Mandate: 9

davon Anwesende: 8

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=213416&selfaction=print