15.07.2009 - 19 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14A der Geme...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der mit den Sitzungsunterlagen eingereichte Beschlussentwurf wird im Vorfeld ausgetauscht. Sodann erläutert Herr Mahnel als zuständiger Planer die einzelnen Maßgaben und wie deren Erfüllung umgesetzt werden soll. Die Umsetzung ist in dem nachgereichten Beschlussentwurf enthalten. Nach eingehender Diskussion und Beantwortung der Nachfragen wird über den Beschluss abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Erfüllung der Maßgaben

 

 

1.         Erfüllung der Maßgabe 1 (M1)

 

Eine Festsetzung zu Wohnmobilstellplätzen ist nicht erfolgt. In der Begründung ist lediglich auf eine zeitlich befristete Nutzung eingegangen worden. Die Begründung wird überarbeitet. Bezüge auf die Zulässigkeit von Wohnmobilstellplätzen werden gestrichen.

 

 

2.         Erfüllung der Maßgabe 2 (M2)

 

Die Gemeinde hat sich nochmals mit dem Sachverhalt beschäftigt. Der Vorhabenträger hat erklärt, dass eine Umlegung des RW-Leitung Nr. 29 nicht vorgesehen ist. Deshalb kann auf eine Plangenehmigung verzichtet werden.

Darüber hinaus sind jedoch die Bestandsleitungen zu berücksichtigen. Die Begrenzungen sind zurückzunehmen. Der Abstand der Vorflut zur Baugrenze ist entsprechend zu berücksichtigen. Die Vorgabe des Wasser- und Bodenverbandes ist dabei zu beachten. Sämtliche Geh-, Fahr- und Leitungsrechte werden durch Baulast gesichert, so dass sämtliche Leitungen auch Berücksichtigung finden. Die Erklärung des Grundstückseigentümers hierzu wird vorgelegt.

Die gesicherte Erschließung erfolgt überwiegend über vorhandene bzw. neu herzustellende Leitungen.

Die Begründung wird ergänzt.

 

 

3.         Erfüllung der Maßgabe 2.1 (M2.1)

 

Da Fläche zum Wenden südlich des Sondergebietes SO 5 B + I nicht zur Verfügung steht bzw. nicht eigentumsseitig gesichert ist, wird geregelt, dass die Mülltonnen am Entsorgungstag so bereitzustellen sind, dass sie durch das Müllentsorgungsunternehmen von dem Abfallbehältersammelplatz abtransportiert werden können. Die Stellplatzanlage südlich im SO 4 B + I – Gebiet ist vorzugsweise so zu gestalten, dass eine Umfahrung möglich wird. Dies ist eigentumsseitig abzusichern.

 

 

4.         Erfüllung der Maßgabe 3 (M3)

 

Die Erfüllung dieser Maßgabe erfolgt im Zusammenhang mit der Erfüllung der Maßgabe 2. Grunddienstbarkeiten bzw. Baulasten zugunsten Dritter werden gesichert. Dies wird in der Begründung entsprechend berücksichtigt. Auf der Planzeichnung werden sämtliche zu erhaltende Leitungen mit Baulasten gekennzeichnet.

 

Erfüllung der Auflagen

 

 

1.         Erfüllung der Auflage A1.1

 

Die Auflage 1.1 wird dadurch erfüllt, dass neben der Tiefe die Breite festgesetzt wird. Bei einem Drittel kann man noch von einer untergeordneten Breite sprechen. Dies wird entsprechend festgesetzt.

 

 

2.         Erfüllung der Auflage A1.2

 

            Die Gemeinde setzt die Höhenlage entsprechend fest. Es lautet bisher:

„Als Bezugspunkt gilt die Höhe der Oberfläche der nächstgelegenen öffentlichen bzw. privaten Erschließungsfläche oder die mittlere Höhe des anstehenden Geländes, des für die Überbauung festgesetzten Grundstücksteils.“

 

Die Festsetzung wird derart gewählt, dass für sämtliche Gebiete gilt:

„Als Bezugspunkt gilt die mittlere Höhe des anstehenden Geländes des für die Überbauung festgesetzten Grundstücksteils.“

Somit wird der Bezug auf die Fahrbahnflächen gestrichen.

 

 

3.         Erfüllung der Auflage A1.3

 

Die Gemeinde präzisiert ihre Festsetzung zu den baulichen Anlagen innerhalb der Waldabstandsflächen gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO. Die Anstriche zu Inhalten gemäß Bescheid werden berücksichtigt. Die neue Festsetzung unter Bezug auf § 23 Abs. 5 BauNVO tritt an die Stelle der bisherigen Festsetzung 7 für von der Bebauung freizuhaltenden Flächen Abs. 2.

 

 

4.         Erfüllung der Auflage A2.1

 

Die Ausnahmegenehmigung, die am 10.02.2009 erteilt wurde, wird in der Nachrichtlichen Übernahme ergänzt.          

 

 

5.         Erfüllung der Auflage A2.2

 

In den nachrichtlichen Übernahmen ist zusätzlich aufzunehmen, dass nach Durchführung des Verfahrens die Ausnahme zur Reduzierung des gesetzlichen Waldschutzabstandes von 30 m auf 25 m und nur für geringfügige Bebauung geregelt ist.

 

6.         Erfüllung der Auflage A2.3

 

In der nachrichtlichen Übernahme 8.2 sind Flurstücksangaben dahingehend zu ergänzen, dass die 20 Nistplätze auf den Flurstücken 345/23 zu errichten sind.

In der nachrichtlichen Übernahme 9 ist darzustellen, dass das Wohnhaus auf dem Flurstück 345/23 ist.

 

7.         Erfüllung der Auflage A3

 

In der Begründung ist darzustellen, dass es nicht um einen vorzeitigen Bebauungsplan, sondern einen, der parallel aufgestellt wird, handelt.

 

8.         Erfüllung des Hinweises H1

 

            Der Hinweis wird in den Verfahrensunterlagen berücksichtigt.

 

 

9.         Erfüllung des Hinweises H2

 

Die zusammenfassende Erklärung wird nach Abschluss des Verfahrens den Verfahrensunterlagen beigefügt.

 

 

10.       Erfüllung des Hinweises H3

 

            Erst nach Bestätigung wird die Bekanntmachung vorgenommen.

 

 

11.       Erfüllung des Hinweises H4

 

Die ausgefertigten Unterlagen werden dem Landkreis Nordwestmecklenburg gereicht.

 

 

12.       Rechtsbehelfsbelehrung R

 

            Widerspruch zum Bescheid ist nicht vorgesehen.

 

 

13.       Unter Berücksichtigung der Änderungen gemäß Beitrittsbeschluss wird die Satzung erneut beschlossen. Für die Satzung ist die Bestätigung der Erfüllung der Maßgaben, Auflagen und Hinweise aus dem Genehmigungsbescheid zu beantragen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               15

davon besetzte Mandate:                                                      15

davon Anwesende:                                                                15

Ja- Stimmen:                                                                         14

Nein- Stimmen:                                                                     1

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

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Anlagen zur Vorlage