11.11.2009 - 8 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 11.11.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
- Während der
öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes wurden von den
Bürgern keine Anregungen
vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit
folgendem Ergebnis geprüft :
-
die Stellungnahmen werden berücksichtigt
Das
Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.
- Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, das Ergebnis mitzuteilen.
- Aufgrund des §
10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung M-V (LBauO
M- V) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBI. M- V S.
102), sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung
BauNVO) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel
3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993
( BGBI. I S. 446 ) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der
Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung
1990 – PlanzV 90) vom 18.Dez.1990 (BGBI. I S. 58) beschließt die
Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 21 „Erweiterung Sportplatz
– Waldstadion Bad Kleinen“
für das Gebiet: Gemarkung Bad Kleinen, Flur 1, Flurstücks-Nr. 169/65, 170, 171, 172/1
und 172/2, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B)
sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen,
als Satzung.
- Die Begründung
einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt.
- Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung
vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekannt
zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden
kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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